Planfeststellungsverfahren

Zentrum für Baustoff Recycling

Beschreibung des Vorhabens

Die Antragstellerin Bauschutt Zöls GmbH betreibt bei Voglarn, Marktgemeinde Fürstenzell, ein ausgedehntes Kiesabbaugebiet (Trockenabbau) mit genehmigter Verfüllung bis zu den Zuordnungswerten

Z1.1 gem. Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen. Dies lässt sich in den gewünschten Zeiträumen nicht mit unbelasteten Bodenmaterialien umsetzen. Nachfolgend zu den Abbautätigkeiten sieht die Antragsstellerin die Errichtung einer Deponie der Klasse 0 vor.

Auf einer Fläche von 16,3 ha soll nach den Plänen der Bauschutt Zöls GmbH eine Gesamtanlage entstehen, die dem Landkreis Passau und dessen Bewohnern für die nächsten 125 Jahre Entsorgungssicherheit garantiert. Mit einem beantragten Ablagerungsvolumen von 3,9 Mio. m³ entsteht dabei eine der größten Bauschuttdeponien in Bayern. Abschnittsweise sollen im Bereich des vorhandenen Kiesabbaus acht Bauabschnitte errichtet werden. Die größte Innovation des Standorts ist die Bündelung von Aufbereitungs- und Beseitigungsanlagen an einem Ort. Nach Überzeugung der Initiatoren ergänzt das ZBR die bestehende Entsorgungsinfrastruktur des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau-Wald im Landkreis Passau. 

Informationen & Kontakt

Das Genehmigungsverfahren wird als Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 1 KrWG durchgeführt.

Beginn des Verfahrens mit der öffentlichen Bekanntmachung der vollständigen Planunterlagen gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 VwVfG.

Auslegung der Antragsunterlagen für einen Monat.

Gegen das Vorhaben können gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG sechs Wochen ab Beginn der Auslegung Einwendungen unter dem untenstehenden Kontaktformular erhoben werden.

Die Einwendungen werden gesammelt und bei dem Erörterungstermin gesammelt behandelt. Alle Einwender werden postalisch zum Erörterungstermin eingeladen. Aus verfahrensökonomischen Gründen ist es leider nicht möglich einzelne Einwendung gesondert und außerhalb des Erörterungstermins zu behandeln.

Dokumentliste

Was ist eine Deponie der Klasse 0?

DK-0-Deponien, sogenannte Inertabfalldeponien, stellen die niedrigste Deponieklasse dar. Auf ihr werden nur unbelastete bzw. gering schadstoffhaltige Abfälle abgelagert. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Bodenaushub, der bei vielen Baumaßnahmen anfällt (ob im Privatbereich oder bei größeren Baumaßnahmen) oder um Bauabfälle. Deponien stellen somit auch eine wichtige Entsorgungsmöglichkeit für die Bürger vor Ort (Abfälle im Rahmen von Kleinbaumaßnahmen) sowie für die lokale Bauwirtschaft dar.
https://www.lfu.bayern.de/abfall/inertabfalldeponien/index.htm  


Was ist Inertabfall?

Inertabfälle im Sinne dieses Gesetzes sind mineralische Abfälle, die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen, die sich nicht auflösen, nicht brennen und nicht in anderer Weise physikalisch oder chemisch reagieren, die sich nicht biologisch abbauen und die andere Materialien, mit denen sie in Kontakt kommen, nicht in einer Weise beeinträchtigen, die zu nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führen könnte.


Was für Abfallarten dürfen auf Deponien der Klasse 0 abgelagert werden?
https://www.lfu.bayern.de/abfall/inertabfalldeponien/abfallarten/index.htm  


Wer überwacht Deponien der Klasse 0?

Das Landratsamt Passau ist als Kreisverwaltungsbehörde rechtlich für die Überwachung zuständig. Fachlich überwacht das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Deponien der Klasse 0.

Wo finde ich weitere Informationen zu Deponien in Bayern?


https://www.bestellen.bayern.de/med/8226a6a1-b4a5-11f0-81ee-c3fc7d0a3316/4b0e6a70-1059-11d9-4c85-9d915831e9eb/0/lfu_abfall_00277.pdf 

 

Für Einwendungen steht Ihnen dieses Kontaktformular zur Verfügung