Hinweis Barrierefreiheit
Mehr digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen
Dieses Ziel soll mit der EU-Webseitenrichtlinie erreicht werden.
Der Landkreis Passau beabsichtigt daher für das Jahr 2022 seine Webseite weitgehend barrierefrei neu zu gestalten.
Damit sollen grundsätzlich alle Bürger auf unser Internetangebot zugreifen können.
Dieser Schritt wird u.a. auch deswegen mit Nachdruck verfolgt:
- Die RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016
- Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Eine hundertprozentige Barrierefreiheit wird es jedoch aufgrund der extremen Vielfalt und Komplexität in unseren Angeboten und Dienstleistungen nicht geben können.
Dennoch beabsichtigen wir, den BIK BITV-Test zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und Webanwendungen hierfür zugrunde zu legen.
Die Basis dieses Tests sind die BITV 2.0 und EN 301 549.
Schon jetzt vorhandene Möglichkeiten
- Geräte-Unabhängigkeit ist gegeben
Die vorliegende Webseite des Landkreises ist bereits im sogenannten Responsive Webdesign gestaltet.
Das bedeutet, dass sie auf allen aktuellen Endgeräten und Web-Browsern (nach dem jeweiligen Stand der Technik) mit Eingabegeräten und/oder Gesten uneingeschränkt nutzbar sind.
- Einfache Suche ist möglich
Unsere Webseite hat eine intuitive, interne Suche.
Die Suchfunktion (immer oben in der Webseite) bietet eine einfache und zielgerichtete Recherchemöglichkeit.