Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Das sind:
- Persönlicher Schulbedarf
- Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Kindertagespflege
- Klassenfahrten und Schulausflüge
- Kultur, Sport und „Mitmachen“
- Lernförderung
- Schülerbeförderung
Ihre(n) Ansprechpartner/Ansprechpartnerin finden Sie hier
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Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen
ANTRAG für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung der Schule
Anlage Lernförderung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung der Schule
Anlage Lernförderung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Jobcenter Passau Land
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Bildung und Teilhabe - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte/Kindertagespflege - Jobcenter Passau Land
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Bildung und Teilhabe - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte/Kindertagespflege
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Bildung und Teilhabe - Klassenfahrt/Schulausflüge/Ausflüge
Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte - Jobcenter Passau Land
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Bildung und Teilhabe - Klassenfahrt/Schulausflüge/Ausflüge
Bestätigung der Schule/Kindertagesstätte
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Bildung und Teilhabe - Soziale und kulturelle Aktivitäten
Bestätigung des Leistungsanbieters - Jobcenter Passau Land
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Bildung und Teilhabe - Soziale und kulturelle Aktivitäten
Bestätigung des Leistungsanbieters - Landratsamt Passau
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Bildung und Teilhabe
Ansprechpartner/innen
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Bildung und Teilhabe - Kundeninformation
Merkblatt Allgemeine Kundeninformation - Jobcenter
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Bildung und Teilhabe - Schülerbeförderung
Merkblatt Schülerbeförderung
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Wohngeld - Leistungen des Bildungspakets für Wohngeldempfänger
Infoblatt
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales