Die Aufgaben des Landratsamtes

Die Aufgaben der Landratsämter ergeben sich aus verschiedenen Quellen.

Zum einen sind sie im Rahmen der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung zuständig für Aufgaben, die über das Gebiet einzelner Gemeinden, jedoch nicht über das des Landkreises hinwegreichen. In diesem sog. „eigenen Wirkungskreis“ wird zwischen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben unterschieden. Pflichtaufgabe sind etwa Sachaufwandsträgerschaften für weiterführende Schulen, der Bau und Unterhalt von Kreisstraßen sowie die Sozial- und Jugendhilfe. Zu freiwilligen Aufgaben zählen z. B. die Kulturpflege und Wirtschaftsförderung.

Zusätzlich sind den Landkreisen an sich staatliche Aufgaben per Gesetz übertragen. Aufgaben in diesem „übertragenen Wirkungskreis“ sind verhältnismäßig wenige, wie etwa der Rettungsdienst, die Fleischbeschau und Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.

Die Landratsämter haben jedoch eine ganz besondere Stellung: Sie sind zusätzlich untere staatliche Verwaltungsbehörde. In diesem Rahmen sind sie als verlängerter Arm der Staatsregierung tätig. Dazu gehören beispielsweise die Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht und die Kfz-Zulassungsstelle.

In der Praxis werden sämtliche Angelegenheiten in derselben Behörde nebeneinander ausgeübt, eine Trennung in Kreis- und Staatsbehörde erfolgt nicht.

Am Landratsamt Passau ist die Erledigung der Aufgaben auf sieben Abteilungen verteilt. Die einzelnen Organisationseinheiten und ihre Aufgaben sind aus dem Organigramm und dem Geschäftsverteilungsplan ersichtlich.