Ehrenamtskarte
Bayerische Ehrenamtskarte
Anträge bitte gut leserlich ausfüllen, Einwilligungserklärung erteilen und mit Unterschrift/en und Stempel Ihrer Organisation zurück an das Landratsamt
Wichtiger Hinweis:
Die Ehrenamtskarte wird Ihnen im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung durch Herrn Landrat Raimund Kneidinger persönlich ausgehändigt, dazu erhalten Sie zeitgemäß ein Einladungsschreiben.
Lt. Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales werden folgende Tätigkeiten nicht als ehrenamtlich im Sinne der Bayerischen Ehrenamtskarte anerkannt:
Betriebsfeuerwehr, Betriebsrat, Betreuer (mit Einschränkungen), Blutspender, Feldgeschworene, Glaubens-gemeinschaft (mit Einschränkung), Personalrat, Schöffen, Wahlhelfer.
Im Zweifelsfall kann bei Ihrer Servicestelle Ehrenamt nachgefragt werden.
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