Wegen Niedrigwasser: Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern untersagt
Lkr. Passau. Aufgrund der extremen Niedrigwassersituation muss im Landkreis Passau die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ab sofort untersagt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Passau in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf heute erlassen. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2026.
Nach den Feststellungen und Einschätzungen des Wasserwirtschaftsamtes werden seit mehreren Tagen an zahlreichen Gewässern kontinuierlich neue Niedrigwasserstände verzeichnet, die zu einer erheblichen Belastung der Gewässerökosysteme führen. Insbesondere führen hohe Wassertemperaturen, eine geringe Sauerstoffsättigung, der Verlust von Lebensräumen durch trockenfallende Gewässerabschnitte sowie erhöhte Schadstoffkonzentrationen infolge fehlender Verdünnung zu einer unmittelbaren Schädigung der Wasserlebewesen.
Zusätzliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern verstärken diese Belastungen und können die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer weiter beeinträchtigen. Unter den derzeitigen Verhältnissen ist eine Entnahme von Oberflächenwasser nicht mehr gewässerverträglich praktizierbar.
Konkret bedeutet das, dass im gesamten Landkreisgebiet ab sofort keine Wasserentnahmen mehr aus sämtlichen stehenden und fließenden Oberflächengewässern zulässig sind. Dies gilt sowohl für normalerweise erlaubnisfreie Wasserentnahmen (z.B. Gemeingebrauch, Anliegergebrauch), als auch für Entnahmen mit wasserrechtlicher Genehmigung. Die Einhaltung des Verbots wird insbesondere in den nächsten Wochen verstärkt kontrolliert werden.
Ausgenommen von dem Verbot ist das Tränken von Vieh, sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird (z.B. Ausleitungskraftwerke, Teichanlagen, Kühlwasserausleitungen).
Die Situation an den Gewässern wird durch das Wasserwirtschaftsamt fortlaufend beobachtet und beurteilt. Gegebenenfalls wird die Anordnung dann je nach Erforderlichkeit aufgehoben oder verlängert.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Passau einzusehen.