Umweltpreis wird attraktiver, jünger – und geht online

02. Januar 2023: Ab 2023 gibt es als Ergänzung auch einen Jugend-Umweltpreis – Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2023
Onlineformular für den Umweltpreis

Der Landkreis Passau stärkt seinen Umweltpreis: Ab 2023 wird die Auszeichnung um einen Jugend-Umweltpreis ergänzt, der sich gezielt an Kinder, Jugendliche, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendgruppen von Vereinen oder Verbänden richtet. Und: Eine Bewerbung ist ab sofort auch online möglich, Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2023.

Den Umweltpreis des Landkreises gibt es seit 1998. Er wurde damals ins Leben gerufen, um „Maßnahmen und Initiativen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes öffentlich anzuerkennen und dadurch Anreize zur Nachahmung zu schaffen“. Dieses Kernziel verfolgt die Auszeichnung unverändert. Aktualisiert wurde in der im November  modifizierten Satzung der Bezug zur Nachhaltigkeitsstrategie des Landkreises. Konkret:  Bei einer Bewerbung muss es sich um eine „Maßnahme, ein Projekt oder eine Initiative handeln, die im Bereich des Natur- oder Umweltschutzes erbracht wurde und bzw. oder den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landkreises Passau  entspricht.“  Der Umweltpreis ist unverändert mit 2500 Euro dotiert, der neue Jugend-Umweltpreis mit 1000 Euro und die Anerkennungspreise mit 200 bis maximal 500 Euro.

Neu ist die Möglichkeit, eine Bewerbung über ein Online-Formular einzureichen. Unter http://formular.landkreis-passau.de/formcycle/form/alias/1/Umweltpreis_2/ sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Teilnehmen kann, wer den Wohnort, Sitz oder Wirkungskreis im Landkreis Passau hat. Das Online-Verfahren bietet die Möglichkeit, Fotos und Dokumentationen hochzuladen, um das Projekt optimal zu beschreiben. Auf Basis dieser Angaben trifft eine Fachkommission die Vorauswahl, über die Preisvergabe entschieden wird dann im Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit.

Der Umweltpreis kann an Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Kindertagesstätten, Vereine und Verbände, Städte, Märkte und Gemeinden, Unternehmen und Betriebe, Kirche und sonstige Institutionen verliehen werden. Wichtig:  Der Beitrag muss im Landkreis Passau oder mit eindeutigem Bezug zum Landkreis Passau realisiert worden sein. Er soll sich auf Maßnahmen beziehen, die im Vorjahr – im Fall des Preises 2023 also 2022 - durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden.