Umwelt- und Klimapakt Bayern: Neuer Partner im Landkreis Passau

15. Februar 2023: Landrat überreicht Auszeichnung an Bio-Vitalhotel Falkenhof aus Bad Füssing
Umwelt- und Klimapakt - Bio-Vitalhotel Falkenhof aus Bad Füssing

Lkr. Passau/Bad Füssing. Nachhaltiges und umweltverträgliches Wirtschaften sind ein wichtiger Baustein zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Auch der Landkreis Passau hat dies als Ziel in seiner Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Neben Politik und öffentlicher Verwaltung braucht es nach Ansicht von Landrat Raimund Kneidinger auch die Wirtschaft als starken Partner, um die Ziele des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen. In Bayern können Betriebe und Unternehmen dem Umwelt- und Klimapakt beitreten und so ein Zeichen für mehr Umwelt- und Klimaschutz setzen. Mehr als zwei Dutzend Teilnehmer gibt es im Passauer Land bereits, nun kam ein weiterer hinzu: Das Bio-Vitalhotel Falkenhof aus Bad Füssing wurde von Landrat Kneidinger mit der entsprechenden Teilnahmeurkunde ausgezeichnet.

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Die Bayerische Staatsregierung und die bayerische Wirtschaft erklären im Umwelt- und Klimapakt Bayern ihre gemeinsame Überzeugung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können, als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes setzt der Umwelt- und Klimapakt auf maßgeschneiderte und effiziente Strategien, aufbauend auf der Initiativkraft und den Erfahrungen der Unternehmen. Im Vordergrund steht dabei die vorausschauende Vermeidung künftiger Umweltbelastungen und nicht deren Reparatur.

Um am Umwelt- und Klimapakt teilnehmen zu können, müssen Betriebe bestimmte Voraussetzungen im Bereich einer nachhaltigen Wirtschaft erfüllen. Unter anderem kann dies durch definierte Leistungen, wie eine Zertifizierung nach den international anerkannten Normen DIN EN ISO 14 001 oder DIN EN ISO 50 001 erfolgen. Möglich ist die Teilnahme aber auch über andere wesentliche Einzelleistungen, wie z.B. der Verminderung des CO2-Ausstoßes, Maßnahmen zum erhöhten Einsatz nachwachsender Rohstoffe oder zur Verringerung des Einsatzes umweltschädlicher Stoffe.