Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen

30. August 2022: - nur Haushalte mit Gasheizung betroffen -

Zum 01.09.2022 tritt eine Allgemeinverfügung des Landkreises Passau in Kraft, die aufgrund der Gasmangellage die Wiederinbetriebnahme von bereits stillgelegten Holzfeuerungsanlagen ermöglicht. Voraussetzung ist, dass durch die Wiederinbetriebnahme der Holzfeuerung der Betrieb einer Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird.

Die konkreten Bedingungen für eine Wiederinbetriebnahme können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

Eine beabsichtigte Wiederinbetriebnahme ist zwingend beim Landratsamt Passau anzuzeigen. Der Anzeigepflicht wird Rechnung getragen, sofern dem Landratsamt Passau

  1. das unterzeichnete Formular „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ und/oder das Formular „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“
  2. sowie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Anzeige im Rahmen der Wiederinbetriebnahme einer Holzfeuerungsanlage“ 

vorgelegt wird.

Die Formulare können übermittelt werden an:
Landratsamt Passau, Sachgebiet Umweltschutz, Domplatz 11, 94032 Passau
oder
umweltschutzbehoerde@landkreis-passau.de