Landkreis und Jugendring schließen neue Kooperationsvereinbarung

04. August 2023: Vereinbarung regelt Aufgaben und Finanzierung des Kreisjugendrings
Kreisjugendring

Lkr. Passau. Die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe für die Landkreise und kreisfreien Städte sind vielfältig und Umfangreich. Einige der Tätigkeiten und Aufgaben übernehmen daher die Jugendringe in Bayern. Der Landkreis Passau hat mit dem Kreisjugendring seine Kooperationsvereinbarung nun aktualisiert und neu geschlossen. Gesetzliche Änderungen und veränderte Anforderungen finden darin nun Anwendung.

Eine der bekanntesten Angebote, das der Kreisjugendring durchführt ist das Ökomobil, das zu verschiedenen Anlässen, besonders in den großen Ferien im Rahmen des Freizeitenangebots durch den Landkreis tourt. Daneben erfüllt der Jugendring auch Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit, die Gemeindejugendpflege, der politischen Bildung, unterstützt Jugendverbände und –gruppen und bildet ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit aus und fort. Außerdem übernimmt der Verband den Betrieb des Jugendzeltdorfes am Rannasee

Der Landkreis stellt dem Jugendring zur Erfüllung seiner Aufgaben das fachlich geeignete Personal zur Verfügung. Außerdem deckt der Landkreis aus seinem Kreishaushalt Kosten für den Sachbedarf wie die Kosten der Geschäftsstelle, Ausstattung und der sonstigen Betriebskosten in angemessenem Umfang ab.

Die neue Vereinbarung ersetzt die bisherigen Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Kreisjugendring und Landkreis aus dem Jahr 1999 und gilt auf unbefristete Zeit.