Informationen für Betroffene
Wichtig: Das Gesundheitsamt Passau setzt eine automatisierte Online-Kontaktverfolgung ein. Ist auf dem Labormeldebogen eines positiven Testergebnisses eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angegeben, verschickt das Gesundheitsamt per E-Mail oder SMS einen persönlichen Zugangslink zum Online-Portal „Climedo“. Bitte folgen Sie den Anweisung in der Mail oder SMS!
Informationen über die Vorgehensweise und das richtige Verhalten
Wer ein positives Testergebnis (Schnelltest- oder Selbsttest) erhalten hat, lässt bitte unverzüglich einen PCR-Test durchführen und begibt sich umgehend in die Selbstisolation (Quarantäne), auch wenn noch kein Anruf des Gesundheitsamtes erfolgt ist. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, gilt die Isolation als beendet. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, gilt die Isolationspflicht weiter und Sie werden entweder telefonisch, per E-Mail oder per SMS vom Gesundheitsamt kontaktiert. Dies kann bei dem derzeit hohen Fallaufkommen auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Bitte folgen Sie den Anweisungen Gesundheitsamtes. Erste grundsätzliche Informationen finden Sie auch hier unter "Informationen für Betroffene".
Im Rahmen der deutschlandweiten „Priorisierung“ der Kontaktermittlung werden positiv Getestete vom Gesundheitsamt damit beauftragt, ihre engen Kontaktpersonen selbst zu informieren. Gerade angesichts der derzeit rapiden Ausbreitung des Virus im Landkreis Passau, bittet das Landratsamt alle Betroffenen nachdrücklich darum, dies ernst zu nehmen.
Alle Betroffenen, also sowohl positiv per PCR-Test getestet, als auch positiv per Schnell-/Selbsttest getesteten sowie Kontaktpersonen finden die Informationen über die Vorgehensweise und das richtige Verhalten hier in den
FAQ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Informationen für Betroffene
Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch PCR-Test), muss automatisch in Isolierung (ab positivem Test oder Symptombeginn, der nicht länger als 72h vor dem Test liegen darf). Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, sofern die letzten 48 Stunden syptomfrei waren. Ein Abschlusstest ist nicht mehr notwendig. Die Isolation wird ansonsten fortgesetzt, bis die Zeichen einer akuten Covid-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber für 10 Tage. Auch nach Isolationsende sollten eine Zeit lang Kontakte reduziert und eine Maske getragen werden.
Für enge Kontaktpersonen - unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind - entfällt die Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, aus dem Home-Office zu arbeiten, allgemeine Hygieneregeln zu beachten und sich fünf Tage lang freiwillig selbst zu testen.
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Weiterführende Informationen
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus