Hotspot-Regelung entfällt im Landkreis Passau ab Montag, 6. Dezember

05. Dezember 2021: Schwellenwert 1.000 fünf Tage unterschritten

Lkr. Passau. Der Landkreis Passau hat am Sonntag, 5. Dezember den Schwellenwert von 1.000 an fünf Tagen in Folge unterschritten. Damit treten im Landkreis Passau ab Montag, 6. Dezember die verschärften Hotspot-Regelungen wieder außer Kraft.

Die wichtigsten Änderungen ab Montag:

Das Verbot bzw. die Schließung von Veranstaltungen, Einrichtungen und Betriebe, für die 2G oder 2G plus gilt, werden aufgehoben, es bleibt aber bei den verschärften 2G oder 2Gplus-Regelungen. Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten, Fitnessstudios, Tanzschulen ist wieder möglich, es gilt die 2Gplus-Regel. Gastronomiebetriebe können mit 2G wieder öffnen, es gilt eine Sperrzeit von 22 bis 5 Uhr. Nicht-medizinische oder –therapeutische körpernahe Dienstleistungen sind wieder zulässig, es gilt die 2G-Regel. Touristische Übernachtungsangebote dürfen von Beherbergungsbetrieben wieder angeboten werden, auch hier gilt 2G. Außerschulische Bildungsangebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musik-, Fahrschulen und Angebote der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenz mit 2G möglich. Bibliotheken und Archive (2G-Regel) sowie Kulturstätten (2G plus-Regel) können wieder öffnen. In Freizeiteinrichtungen und bei Freizeitveranstaltungen gilt 2Gplus.

Für den Handel gilt ab Montag: Die Zahl gleichzeitig in einem Ladengeschäft anwesender Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 m².

Die vollständigen Regelungen und weitere Informationen zu Corona unter www.landkreis-passau.de/corona