Gehölzschnitt- und -Pflegemaßnahmen: Milde Witterung jetzt nutzen

19. Januar 2023: Bestimmte Maßnahmen noch bis 28. Februar erlaubt
Symbolbild Gartenschere

Lkr. Passau. Die milde Witterung der letzten Wochen haben viele Gartenbesitzer genutzt, um notwendige Schnitt- und Pflegemaßnahmen durchzuführen. Gerade jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt für bestimmte Maßnahmen, darauf weist die Naturschutzbehörde am Landratsamt Passau hin.

Noch bis 28. Februar können Maßnahmen wie das Abschneiden, auf den Stock setzen oder gar das Entfernen von Gehölzen in der freien Natur oder im besiedelten Bereich durchgeführt werden. Danach ist dies bis 30. September nicht mehr erlaubt. Grund dafür ist unter anderem die Brutzeit von Vögeln, die gerade in Gehölzen oder Bäumen Heimat finden, so die Experten der Naturschutzbehörde. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind hingegen ganzjährig zulässig. Generell ist aber zu beachten, dass keine von Vögeln oder Kleintieren besetzten Baumhöhlen beseitigt werden, denn das Artenschutzrecht gilt immer.

Ausnahmen gelten für Hecken, lebende Zäune, Feld- und Ufergehölze oder –Gebüsche. Diese stehen unter besonderem Schutz. Hier sind generell nur bestandserhaltende Pflegemaßnahmen erlaubt. Sonderregelungen gibt es ebenso für Maßnahmen im Wald. Im Rahmen der ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung gibt es hier keine zeitlichen Einschränkungen für bestimmte Maßnahmen.

Einen übersichtlichen Flyer mit den wichtigsten Regelungen zu diesem Thema finden Sie unter diesem Beitrag.

Flyer Gehölzschnitt und -Pflege