Führerscheinumtausch: „Heiße Phase“ beginnt

21. Mai 2021: Erste Gruppe von Fahrerlaubnisinhabern muss Führerschein bis 19. Januar 2022 umtauschen – Führerscheinstelle weist auf zeitige Antragstellung hin
Symbolbild Führerscheine

Lkr. Passau. Damit künftig EU-weit alle Führerscheindokumente einheitlich und vor allem fälschungssicher sind, hat der Bund Anfang 2019 einen stufenweisen Pflichtumtausch von sog. Alten Führerscheinen beschlossen. Damit sollen Fälschungen und Missbrauch von Fahrerlaubnisdokumenten verhindert werden. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.

Zunächst sind dabei vor 01.01.1999 ausgestellte, graue, weiße oder rosa Papierführerscheine von Personen mit Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 an der Reihe. Diese Personen müssen bis spätestens 19.01.2022 in Besitz eines neuen Kartenführerscheins sein.

Dies betrifft allein im Landkreis Passau etwa 5.000 Fahrerlaubnisinhaber. Um sicherstellen zu können, dass alle betroffenen Personen rechtzeitig den neuen EU-Kartenführerschein erhalten, bittet das Landratsamt Passau um eine rechtzeitige Antragstellung.

Für Führerscheininhaber mit Wohnsitz im Landkreis Passau kann ein rechtzeitiger Führerscheinumtausch nur gewährleistet werden, wenn eine frühzeitige Antragstellung, am besten bereits in den nächsten Wochen erfolgt. Je später die Antragstellung erfolgt, um so unwahrscheinlicher wird es, dass die jeweiligen Antragsteller noch bis zum 19.01.2022 in Besitz des neuen Führerscheines gelangen.

Der Führerscheinumtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung (Ausnahmen können für LKW- oder Omnibusführerscheine gelten). Aber der Umtausch ist verpflichtend.  Wer nach Ablauf der entsprechenden Fristen weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei veralteten LKW- oder Busführerscheinen kann sogar eine Straftat vorliegen. Außerdem können im Ausland Probleme auftreten, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist bei Kontrollen ein alter Führerschein vorgelegt wird.

Benötigt werden neben einem aktuellen biometrischen Passbild ein Antragsformular (online oder postalisch auf Anfrage bei der Führerscheinstelle erhältlich). Informationen zur Antragstellung können hier entnommen werden. Ebenso liegen in der Führerscheinstelle sowie in den Rathäusern im Landkreis Infobroschüren zum Thema aus. Die Kosten für das Verfahren betragen 30,30 EUR (inkl. Direktversand) zuzüglich der Kosten für das Passbild. Um insbesondere Daten und Lichtbilder auf den neuen Führerscheinen aktuell zu halten, ist die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre begrenzt.

Service: Welche Führerscheine müssen wann getauscht werden?

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.