Führerschein-Umtausch läuft schleppend – Tipp: Nicht bis Jahresende warten

28. April 2023: Bis 19. Januar 2024 müssen rund 7000 Führerscheine umgetauscht werden, aber: Erst 900 Anträge eingegangen
Symbolbild Führerscheine

Das Landratsamt Passau appelliert an Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970, den bis 19. Januar 2024 zwingend vorgeschriebenen Umtausch ihrer Scheine so bald als möglich zu vollziehen. Günther Ammerl, Leiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Passau: „Wer den Umtausch unnötig aufschiebt, riskiert ab der zweiten Jahreshälfte lange Wartezeiten.“ Bislang hat das Landratsamt mehr als 15.000 der alten Papierführerscheine im Zuge des Pflichtumtausches gegen die modernen und EU-weit einheitlichen Dokumente ausgetauscht. Warum nun die Umtauschbereitschaft rapide abgenommen hat, lässt sich nicht erklären. Fakt ist, dass von aktuell zum Pflichtumtausch anstehenden rund 7000 Führerscheinen erst für 900 die entsprechenden Anträge im Landratsamt eingegangen sind.

Zur Vorgeschichte: Damit künftig EU-weit alle Führerscheindokumente einheitlich und vor allem fälschungssicher sind, hatte der Bund Anfang 2019 einen stufenweisen Pflichtumtausch von sog. „alten Führerscheinen“ beschlossen. Damit sollen Fälschungen und Missbrauch von Fahrerlaubnisdokumenten verhindert werden. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.

Der Führerscheinumtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung (Ausnahmen können für LKW- oder Omnibusführerscheine gelten). Aber der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der entsprechenden Fristen weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Bei veralteten LKW- oder Busführerscheinen kann sogar eine Straftat vorliegen. Außerdem können im Ausland Probleme auftreten, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist bei Kontrollen ein alter Führerschein vorgelegt wird.

Benötigt werden neben einem aktuellen biometrischen Passbild ein Antragsformular (online oder auf Anfrage postalisch bei der Führerscheinstelle erhältlich). Informationen zur Antragstellung und Fristen unter können der Homepage des Landkreises Passau entnommen werden hier.

Die Kosten für das Verfahren betragen 30,30 EUR (inkl. Direktversand) zuzüglich der Kosten für das Passbild. Um insbesondere Daten und Lichtbilder auf den neuen Führerscheinen aktuell zu halten, ist die Gültigkeit der neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre begrenzt.