Einschränkungen bei Grundwasser-Entnahme enden planmäßig zum 15. September
Das Landratsamt Passau hat in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf entschieden, das Verbot zur Entnahme von Grundwasser sowie von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz nicht zu verlängern.
Aufgrund der inzwischen einsetzenden kühleren Jahreszeit entfällt für viele der untersagten Nutzungen zunehmend die witterungsbedingte Notwendigkeit. So sind beispielsweise das Befüllen von Pools und die Gartenbewässerung in den kommenden Monaten nur noch in deutlich geringerem Umfang erforderlich.
Die Allgemeinverfügung vom 13. August 2026, mit der insbesondere diese Nutzungen untersagt worden waren, endet daher planmäßig am 15. September 2026 und wird nicht verlängert.
Mit einer Entspannung der Grundwassersituation ist voraussichtlich erst nach ergiebigen Niederschlägen im Laufe der nächsten Monate beziehungsweise bis zum Frühjahr 2027 nach der Schneeschmelze zu rechnen. Nach wie vor werden sehr niedrige Grundwasserstände und Quellschüttungen gemessen.
Das Landratsamt Passau appelliert daher weiterhin dringend an die Bevölkerung, sparsam und nachhaltig mit der Ressource Wasser umzugehen. Dadurch erhalten die Grundwasserkörper die Möglichkeit, sich so weit wie möglich von den Folgen des extrem heißen und trockenen Sommers zu erholen.
Einschränkungen bei der Entnahme aus Oberflächengewässern bleiben bestehen
Anders stellt sich die Situation bei der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern dar. Die hierzu erlassene unbefristete Allgemeinverfügung schränkt die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen weiterhin weitgehend ein.
Da viele dieser Gewässer nach wie vor teilweise historische Niedrigwasserstände aufweisen, trägt jeder nicht entnommene Liter Wasser zu einer Entlastung der angespannten Situation bei. Die bestehenden Einschränkungen bleiben deshalb bis auf Weiteres bestehen.
Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation und zu den Wasserständen in Bayern können dem Niedrigwasserinformationsdienst unter www.nid.bayern.de entnommen werden.
Zur Info: Die am 15. September 2026 endende Allgemeinverfügung.