Meldung vom 15.02.2021 Systemrelevante Betriebe müssen sich beim Landratsamt melden - Übergangsphase verlängert
+++ Übergangsphase bis einschließlich Donnerstag, 18. Februar, 24.00 Uhr verlängert +++
Passau. Weil Tschechien und das Bundesland Tirol in Österreich als Virusvariantengebiete eingestuft wurden, gelten für Einreisende aus diesen Gebieten verschärfte Regelungen. Einreisen sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Unter anderem sind von den Ausnahmen systemrelevante Berufspendler erfasst.
Zur Einreise ab dem 19. Februar sind für Berufspendler aus oder in den Landkreis Passau folgende Unterlagen notwendig:
- Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Passau
- Negativer Corona-Test (Abstrichnahme darf maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein)
- Bei jeder Einreise eine neue digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de)
Systemrelevante Betriebe können sich in diesem Zusammenhang nach wie vor bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde melden, ihre Systemrelevanz des Betriebes darlegen und die betroffenen Berufspendler angeben. Für Firmen und Betriebe mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Landkreis Passau ist das Landratsamt Passau zuständig. Die Entscheidung über die Systemrelevanz der Betriebe erfolgt dann durch das Landratsamt anhand der entsprechenden Leitlinie der EU-Kommission.
Das entsprechende Meldeformular für Betriebe ist hier abrufbar.
Die Meldung systemrelevanter Betriebe mit Grenzpendlern aus Virusvariantengebieten soll an pendler@landkreis-passau.de erfolgen. Die Prüfung auf die Systemrelevanz erfolgt vom Landratsamt Passau dann so schnell wie möglich. Für Fragen zu diesem Thema steht für Betriebe montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr eine Infohotline unter 0851 397-715 zur Verfügung.
Bis einschließlich 18.02.2021 (Donnerstag, 24.00 Uhr) gilt eine Übergangsphase. In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können - ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.