Dienstbetrieb im Landratsamt: Terminvereinbarung nötig

19. März 2021: Wichtige Hinweise zum Dienstbetrieb im Landratsamt - Besucherverkehr nur mit Terminvereinbarung
Symbolbild Eingang Landratsamt

Die Corona-Pandemie begleitet uns im täglichen Leben nach wie vor und erfordert besondere Maßnahmen. Das Landratsamt Passau will den Bürgerinnen und Bürgern auch in dieser Zeit einen bestmöglichen Bürgerservice bieten. Um den Dienstbetrieb dauerhaft aufrechterhalten zu können, müssen aber nach wie vor besondere Regelungen für persönliche Bürgervorsprachen gelten. Diese sind grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Ausnahmen gelten für die Zulassungsstellen, hier ist keine Terminvereinbarung erforderlich. In allen Dienstgebäuden gilt außerdem FFP2-Maskenpflicht.