Aus FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt wird Maskenempfehlung

02. Mai 2022: Maskenpflicht für Besucher und Beschäftigte an den Landratsamts-Dienststellen entfällt

Lkr. Passau. Ab Dienstag, 3. Mai entfällt an allen Dienststellen des Landratsamtes Passau inklusive der Zulassungsstellen die FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt für die Besucherinnen und Besucher sowie für die Beschäftigten gleichermaßen. Dennoch wird das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken vom Landratsamt weiterhin empfohlen.

Bei persönlichen Vorsprachen ist nach wie vor eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner erforderlich, um den Besucherverkehr zu entzerren. Ausnahme bleiben die Zulassungsstellen: Hier sind Vorsprachen weiterhin ohne Termin möglich.