Meldung vom 02.05.2022 Maskenpflicht für Besucher und Beschäftigte an den Landratsamts-Dienststellen entfällt
Lkr. Passau. Ab Dienstag, 3. Mai entfällt an allen Dienststellen des Landratsamtes Passau inklusive der Zulassungsstellen die FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt für die Besucherinnen und Besucher sowie für die Beschäftigten gleichermaßen. Dennoch wird das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken vom Landratsamt weiterhin empfohlen.
Bei persönlichen Vorsprachen ist nach wie vor eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner erforderlich, um den Besucherverkehr zu entzerren. Ausnahme bleiben die Zulassungsstellen: Hier sind Vorsprachen weiterhin ohne Termin möglich.
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