Hinweis Barrierefreiheit

Das Landratsamt Passau ist bemüht, seine Website https://www.landkreis-passau.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden teilweise erfüllt.

Wir arbeiten derzeit an einer umfassenden Überarbeitung unseres Internetauftritts, um die Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit sind insbesondere folgende Inhalte nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente und Formulare, insbesondere ältere Dokumente
  • Eingebundene Kartenanwendungen
  • Bilder, bei denen Alternativtexte fehlen oder unvollständig sind
  • Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
  • Unzureichende Kontrastwerte bei einzelnen Gestaltungselementen
  • Teilweise unvollständige Tastaturbedienbarkeit

 

Gründe für die derzeitigen Einschränkungen

Die genannten Inhalte stammen teilweise aus externen Quellen oder wurden vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen veröffentlicht. Eine nachträgliche Anpassung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Neue Inhalte werden so gestaltet, dass sie den Anforderungen der BITV 2.0 entsprechen.

 

Geplante Maßnahmen

Das Landratsamt Passau plant eine technische und gestalterische Überarbeitung des Internetauftritts, um die vollständige Barrierefreiheit bis Ende 2026 zu erreichen.

 

Erstellung dieser Erklärung

 

Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2025 erstellt und zuletzt überprüft.

Die Bewertung erfolgte durch eine Selbsteinschätzung auf Grundlage der Anforderungen der BITV 2.0.

 

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Landratsamt Passau
Domplatz 11
94032 Passau
+49 851 397-0
info@landkreis-passau.de 

 

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen Rückmeldung zu geben.

 

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Anfrage im Rahmen des Feedback-Verfahrens nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 

Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de