Schuleingangsuntersuchung

1. Was ist eine Schuleingangsuntersuchung?

In Bayern findet gemäß Art.80 des „Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)“ für Kinder im Jahr vor Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eine Schuleingangsuntersuchung (SEU) statt.

Durch ihre gesetzliche Verpflichtung ist diese Untersuchung die einzige, die alle in Deutschland gemeldeten Kinder eines Jahrgangs erreicht und damit für alle Kinder, unabhängig vom Sozial- und Migrationsstatus, die gleiche Möglichkeit bietet, dass Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen erkannt werden und weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen veranlasst werden können. Im Rahmen dieser Untersuchung können auch Fragen der Eltern in Bezug auf die bevorstehende Einschulung geklärt und Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden. Sie ist damit nicht nur Verpflichtung, sondern für Eltern und Kinder eine große Chance.

2. Welche Kinder müssen in diesem Jahr an einer SEU teilnehmen?

Im derzeitigen Untersuchungszeitraum 2018 / 2019 müssen alle Kinder, die im Schuljahr 2019 / 2020 schulpflichtig werden, an der SEU teilnehmen. Dazu gehören alle Kinder, die im Zeitraum zwischen Oktober 2012 und September 2013 geboren wurden. Die Eltern erhalten im Laufe des Untersuchungszeitraums vom zuständigen Gesundheitsamt rechtzeitig eine schriftliche Einladung zur SEU mit einem individuellen Untersuchungstermin.

3. Wie läuft eine SEU ab?

Um optimale ruhige Untersuchungsbedingungen gewährleisten zu können, findet die SEU im Gesundheitsamt statt und gliedert sich in 2 Teile:

Teil I besteht aus einer Untersuchung durch eine sozialmedizinische Assistentin, die ca. 30 Minuten in Anspruch nimmt und folgende Einzelaspekte umfasst:

  • Erhebung der Vorgeschichte bezüglich Gesundheit und Entwicklung
  • Erhebung des Impfstatus und Impfberatung
  • Überprüfung der Teilnahme an den verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen U1 – U9 (gelbes Heft)
  • Messung von Körperlänge und Gewicht
  • apparativer Seh- und Hörtest
  • standardisiertes Sprach- und Sprechscreening
  • standardisiertes Motorik-Screening
  • statistische Erfassung der erhobenen Daten

Teil II besteht aus einer schulärztlichen Untersuchung, die dann im Anschluss erfolgt, wenn:

  • der Nachweis über die verpflichtende U9 nicht erbracht wird
  • bei chronischen Erkrankungen, die für den Schulalltag relevant sein könnten
  • bei Auffälligkeiten in der vorangehenden Untersuchung durch die sozialmedizinische Assistentin
  • auf Wunsch der Eltern

Hier ist der zeitliche Aufwand abhängig von der jeweiligen Fragestellung bzw. vom jeweiligen Grund für die ärztliche Untersuchung.

4. Welche Unterlagen sollten zur SEU mitgebracht werden?

  • Das gelbe Heft über die Früherkennungsuntersuchungen (ggf. mit Zusatzblatt über U8 / U9) sowie Impfausweis oder Impfbescheinigungen (die Vorlage dieser Dokumente ist gemäß Art.14 des „Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG)“ Pflicht)
  • Der ausgefüllte Fragebogen über die medizinische Vorgeschichte, der der schriftlichen Einladung beiliegt
  • Falls vorhanden:   
    Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis
    Bescheinigung vom HNO- bzw. Augenarzt, falls in den vergangenen 3 Monaten ein Seh- oder Hörtest durchgeführt wurde

Die erhobenen Daten werden anonymisiert und zur weiteren statistischen Erfassung ohne Namen oder Anschrift an das „Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)“ weitergeleitet. Somit können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, gewonnen werden.

Nähere Informationen bezüglich der neuen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) finden Sie unter:

http://www.landkreis-passau.de/meta/erweiterte-datenschutzerklaerung-art-13-und-14-dsgvo/

Weitere Informationen bezüglich der SEU finden Sie auf der LGL-Seite unter:

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/schuleingangsuntersuchung/

5. Was Sie sonst noch wissen sollten:

  • Nach Art.14 GDVG ist die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 für alle Kinder gesetzlich verpflichtend. Denken Sie daher bitte rechtzeitig daran, die U9 bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt machen zu lassen!
  • Sollte die U9 versäumt worden sein, ist eine schulärztliche Untersuchung im Rahmen der SEU vorgeschrieben. Sollte Ihr Kind auch an dieser Untersuchung nicht teilnehmen, so ist das Gesundheitsamt nach Art.14 GDVG verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.
  • Ausblick: Ab dem nächsten Untersuchungsjahr 2019/2020 wird die bisher im Vorschuljahr stattfindende SEU voraussichtlich verpflichtend in das Jahr vor dem Vorschuljahr vorverlagert. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie unter „Kinder- und Jugendgesundheit“  > GESIK.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Schulgesundheits-Team unter unten aufgeführten Kontaktadressen selbstverständlich zur Verfügung!

Gesundheitsamt im Landkreis Passau

AdresseGesundheitsamt im Landkreis Passau
Passauer Straße 33
94081   Fürstenzell
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