Staatliche Wohnungsbauförderung - Eigenheime

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum insbesondere durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse.

I. Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Die Förderung besteht aus einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern.
Der Zinssatz des Darlehens beträgt für die ersten 15 Jahre der Laufzeit 0,5 v. H. jährlich.
Gefördert werden der Bau, der Ersterwerb von neu geschaffenem Wohnraum und auch der Zweiterwerb.


II. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen zum Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum. Dieses Förderprogramm kann auch mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm kombiniert werden.

III. Förderung von behindertengerechten Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum

Damit behinderte und pflegebedürftige Menschen in ihrer Wohnung bleiben können, werden die nötigen Umbaumaßnahmen mit einem leistungsfreien Darlehen bis zu 10.000 EURO gefördert werden. Für dieses Darlehen müssen weder Zins noch Tilgungsraten gezahlt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die geförderte Wohnung mindestens fünf Jahre entsprechend durch den behinderten Menschen belegt ist.

Die Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn (Baubeginn bzw. Abschluss des notariellen Kaufvertrages, Auftragsvergabe …) gestellt werden.

Ansprechpartner

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Kreipl, Alois
+49 851 397-6400 +49 851 397 906400 1.40
Kontakt
Zimmer: 1.40
Telefon: +49 851 397-6400
Fax: +49 851 397 906400
Anschrift
94121 Salzweg
Funktionen dieser Person

Landratsamt Passau SG 63

AdresseLandratsamt Passau SG 63
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr