Gewerblicher Güterkraftverkehr (GÜKG)

Gewerblicher Güterverkehr/ EU-Gemeinschaftslizenz (sog. EU-Lizenz)

Für den gewerblichen Transport mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen (bzw. über 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Transporten) beträgt, wird eine EU-Gemeinschaftslizenz benötigt. Für den sog. Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. Dieser ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu melden.

Voraussetzungen für die Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz sind:

  1. Dass der Unternehmer (ggf. auch der Verkehrsleiter) persönlich zuverlässig ist
  2. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
  3. Der Unternehmer (oder ggf. der Verkehrsleiter) fachlich geeignet ist. Diese fachliche Eignung wird üblicherweise durch die Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen.
  4. Eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat vorhanden ist

Die EU-Gemeinschaftslizenz wird auf 10 Jahre befristet.

Für Sie zuständig:

Sachbearbeiter Tel. +49 851 397-4352  
Sachbearbeiter Tel. +49 851 397-4759

Landratsamt Passau, Verkehrswesen

AdresseLandratsamt Passau, Verkehrswesen
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
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