Gewerblicher Güterkraftverkehr (GÜKG)
Gewerblicher Güterverkehr/ EU-Gemeinschaftslizenz (sog. EU-Lizenz)
Für den gewerblichen Transport mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen (bzw. über 2,5 Tonnen bei grenzüberschreitenden Transporten) beträgt, wird eine EU-Gemeinschaftslizenz benötigt. Für den sog. Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. Dieser ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu melden.
Voraussetzungen für die Erteilung einer EU-Gemeinschaftslizenz sind:
- Dass der Unternehmer (ggf. auch der Verkehrsleiter) persönlich zuverlässig ist
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
- Der Unternehmer (oder ggf. der Verkehrsleiter) fachlich geeignet ist. Diese fachliche Eignung wird üblicherweise durch die Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen.
- Eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat vorhanden ist
Die EU-Gemeinschaftslizenz wird auf 10 Jahre befristet.
Für Sie zuständig:
| Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4352 | |
| Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4759 |
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Güterkraftverkehr - 1a
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz
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Güterkraftverkehr - 2a
Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes
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Güterkraftverkehr - 2b
Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
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Güterkraftverkehr - 2c
Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
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Güterkraftverkehr - 3a
Fahrzeugliste
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Güterkraftverkehr - 4a
Verlusterklärung
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Güterkraftverkehr - 5a
Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis / zusätzlicher beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
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Güterkraftverkehr - 6a
Fahrerbescheinigung
Landratsamt Passau, Verkehrswesen
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr