Bestätigung Fischereiaufseher
Die Inhaber von Fischereirechten oder -ausübungsrechten können für ihre Gewässer Aufseher bestellen. Die Aufseher bedürfen der Bestätigung durch das Landratsamt. Sie erhalten eine Dienstmarke und einen Dienstausweis. Fischereiaufseher dürfen - die Identität von Personen feststellen, die mit Fanggeräten angetroffen werden, - Fischereischeine und -erlaubnisscheine kontrollieren, - Fanggeräte und gefangene Fische sowie Fischbehälter kontrollieren - beim Verdacht von Zuwiderhandlungen auch Fische und andere Sachen sicherstellen oder Platzverweise aussprechen.
1 Passbild, Bestätigung über den erfolgreich abgelegten Eignungstest. Der Eignungstest wird durch die Landesanstalt für Fischerei durchgeführt.
Die Bestätigung erfolgt gebührenfrei
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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                                Zillner,
                            Melanie
                         
                 | 
                +49 851 397-4362 | +49 851 397 904362 | 2.17a | melanie.zillner@landkreis-passau.de | |
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                                Funktionen dieser Person
                                     
                        
                                            Aufgabenverantwortliche: 
                                                
                                                    Bestätigung Fischereiaufseher
                                                
                                     
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