Ordnungswidrigkeitenverfahren/Schulzwang
Soweit Schulpflichtige unentschuldigt dem Unterricht an ihrer Schule fernbleiben, kann auf Antrag der Schule Schulzwang durchgeführt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Stemplinger,
Christina
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+49 851 397-3545 | +49 851 397-903545 | 1.03 | schulpflicht@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Ordnungswidrigkeitenverfahren/Schulzwang
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Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr