Beurkundungen, Beglaubigungen, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhalt
Öffentliche Beurkundungen, die bei uns vorgenommen werden können, sind insbesondere
- die Anerkennung der Vaterschaft
- die Zustimmung der Mutter, des Kindes, des Vormundes, des Ehemannes zur Anerkennung der Vaterschaft
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- die Sorgeerklärung zur Ausübung der gemeinsamen Sorge für nichtverheiratete Eltern.
Aus Urkunden, die eine Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen zum Gegenstand haben, findet die Zwangsvollstreckung statt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig.
Mitzubringen sind der Personalausweis/ Reisepass und die Geburtsurkunde (bei Vaterschaftsanerkennungen).
- Urkundsbeamtinnen des Kreisjugendamtes Passau
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Eltern im Netz
Eltern im Netz wendet sich an Mütter, Väter und alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben. Eltern im Netz informiert und beantwortet Fragen rund um Erziehung und Familie.
- Informationen zur Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr