Beratung, Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung, Unterhalt, elterliche Sorge

Beistandschaft
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet darauf hin der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Es werden Informationen zu folgenden Themen angeboten:

  • Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung
  • Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben werden kann,
  • Möglichkeit, die Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltsansprüchen beurkunden zu lassen,
  • Möglichkeit eine Beistandschaft zu beantragen, sowie über die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft
  • Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos. Gegenstand der Beistandschaft kann die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sein.


Amtsvormundschaft
Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, wird das Kreisjugendamt kraft Gesetzes Vormund, wenn die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes minderjährig ist. Daneben kann das Kreisjugendamt zum Vormund bestellt werden, wenn das Kind oder der Jugendliche überhaupt nicht unter elterlicher Sorge steht und sich kein anderer geeigneter Vormund findet.

Pflegschaft
Steht eine geeignete Einzelperson nicht zur Verfügung, so kann das Kreisjugendamt durch das Familiengericht oder das Vormundschaftsgericht zum Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn die Eltern des Kindes an der Besorgung einzelner Angelegenheiten verhindert sind. Innerhalb des Wirkungskreises der Pflegschaft übernimmt der Pfleger die rechtliche Vertretung des Kindes

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

AdresseLandratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397-3553 (Sekretariat)
Fax: +49 851 397-3592
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr