Jagdrecht
- Rechtsberatung bei Jagdgenossenschaftsversammlungen
- Überprüfung und Genehmigung von Jagdpachtverträgen
- Jagdabrundungen
- Bestätigung von Jagdaufsehern
- Genehmigung von Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk
- Ausnahmeerlaubnisse
- Beratungen und Auskünfte
Aufgaben und Dienstleistungen
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                            Jagdrecht – Antrag auf Überprüfung der Zuverlässigkeit für die Erteilung eines Jagdscheines
                                Nur zu Verwenden bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines 
- Jagdrecht – Antrag auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
- Jagdschutzverein Passau
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                            Jagdrecht
                                Anzeige über das Abhandenkommen von Waffen/Munition und/oder Erlaubnissen 
- Meldung von Hinweisen auf Wolf, Luchs oder Bär - LfU Bayern
- Jagdrecht - Antrag auf Genehmigung zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges (Gehegegröße ab 10 ha)
- Jagdrecht – Antrag auf Installation von Fangeinrichtungen zur Schwarzwildbekämpfung
- Jagdkataster; Erstellung
- Jagdgenossenschaft; Betreuung und Rechtsaufsicht
- Jagdpachtvertrag; Prüfung und Bestätigung
- Jagdaufseher; Bestätigung
- Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
- Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung
- Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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                                Fenzl,
                            Christoph
                         | +49 851 397-4217 | +49 851 397 90 4217 | 2.20 | christoph.fenzl@landkreis-passau.de | |
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                                Funktionen dieser Person
                                     
                                            Aufgabenverantwortlicher: 
                                                
                                                    Jagdrecht
                                                
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Landratsamt Passau SG 41
                            
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                                Öffnungszeiten
                            
                            
                                
                                        
                            
                        
                    Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
 
                    
                 
 
