Wasserversorgung: Alle Abkochanordnungen im Landkreis sind aufgehoben
Die am 5. August ausgesprochener Abkoch-Anordnung für Teile der Wasserversorgung des Marktes Hutthurm und mitversorgte Teile der Gemeinde Büchlberg ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten liegt nicht mehr vor.
Ebenfalls mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist die Abkochanordnung für die „Hochzone“ Vilshofen und für den Teilbereich des Marktes Ortenburg. Auch hier liegen jetzt aktuelle Analyseergebnissen vor, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen einwandfrei ausgefallen sind.
Damit liegen im Landkreis Passau KEINE Abkochanordnungen mehr vor.
Was jetzt in den betroffenen Haushalten zu beachten ist: Bei Hauseingangsfilter ist eine Rückspülung empfehlenswert; bei Betrieb von Enthärtungsanlagen sollte eine manuelle Regenerierung ausgelöst werden. Alle anderen Anlagen sollten entsprechend den Herstellerangaben gespült und desinfiziert werden. Sonstige im Haushalt verwendete leitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Trinkwasseraufbereitungsfilter sollten ebenfalls nach Herstellerangaben gereinigt und desinfiziert werden, ggf. sollte das Filterelement zur Gänze ersetzt werden.