Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern aufgehoben
Lkr. Passau. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat das Landratsamt Passau das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern aufgrund der veränderten Witterung, erhöhter Abflüsse in den Oberflächengewässern und zurückgegangenen Nutzungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 06.08.2026 tritt damit außer Kraft.
Zwar waren besonders im September sowie in der ersten Oktoberhälfte diesen Jahres die Abflüsse an Oberflächengewässern nach wie vor historisch niedrig. Mittlerweile hat sich diese Situation aufgrund ergangener Niederschläge etwas gebessert und die Abflusssituation in den Oberflächengewässern stellt sich nun vergleichbarer mit den vorherigen Jahren dar. Die Ausnahmesituation bezüglich der Oberflächengewässer besteht daher nicht mehr fort. Auch kann aufgrund der Witterung und der voranschreitenden Jahreszeit davon ausgegangen werden, dass insbesondere wasserintensive Nutzungen wie beispielsweise Feldbewässerungen nicht länger relevant sind.
Dennoch appelliert das Landratsamt Passau in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung, möglichst sparsam und nachhaltig mit Wasser umzugehen, unabhängig davon ob das Wasser aus dem Grundwasser, Oberflächengewässern oder dem öffentlichen Versorgungsnetz stammt. Die Grundwasserkörper sind nach wie vor durch die fehlenden Niederschläge der vergangenen Monate belastet und können sich frühestens über den Winter erholen. Auch den Oberflächengewässern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich nun über die Wintermonate zu erholen. Zwar springen diese deutlich schneller auf Niederschläge an, es sollte aber dennoch verantwortungsvoll mit dem vorhandenen Wasser umgegangen werden.