Was AstraZeneca-Erstgeimpfte jetzt wissen müssen

21. April 2021: Impfarzt Dr. Daniel Marold erklärt die aktuellen AstraZeneca-Empfehlungen – Termine für Zweitimpfungen bleiben bestehen

Lkr. Passau. Weil in vereinzelten Fällen nach AstraZeneca-Impfungen seltene Hirnvenenthrombosen aufgetreten sind, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland mehrmals ihre Empfehlungen im Hinblick auf den AstraZeneca-Impfstoff geändert. Aktuell soll nach dieser Empfehlung das Präparat von AstraZeneca nur noch bei über 60-Jährigen zum Einsatz kommen.

Viele unter 60-Jährige haben aber in den Wochen zuvor bereits ihre Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten, in nächster Zeit stehen die ersten Zweitimpfungen für diese Personen an. Viele Impfwillige sind verunsichert und wollen wissen, wie die Zweitimpfung bei ihnen erfolgt. Der Impfarzt des Landkreises Passau, Dr. Daniel Marold erklärt, was für AstraZeneca-Erstgeimpfte jetzt gilt.

Alle Personen im Alter von über 60 Jahren, die ihre Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, bekommen demnach auch bei der Zweitimpfung dieses Präparat verabreicht. Für Personen unter 60 Jahren wird grundsätzlich nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission verfahren. Hier kommt für die Zweitimpfungen im Regelfall ein sogenannter mRNA-Impfstoff zum Einsatz. Derzeit sind in der EU die Präparate von Moderna und BionTech zugelassen. Impfwillige unter 60 Jahren können im Einzelfall auf ausdrücklichen Wunsch und nach individueller Risikoanalyse mit einem Arzt – wenn die Erstimpfung mit AstraZeneca erfolgt ist – auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten. „Dies ist nach wie vor möglich, die offizielle Zulassung der Europäischen Arzneimittelbehörde für AstraZeneca wurde nicht auf einen bestimmten Altersbereich eingeschränkt. Altersbeschränkungen in der Zulassung gibt es nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Personen, die im Alter von unter 60 Jahren ausdrücklich erneut mit AstraZeneca geimpft werden wollen, müssen im Hinblick auf die abweichende STIKO-Empfehlung ärztlich aufgeklärt werden“, erklärt Dr. Daniel Marold.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Alle bereits vereinbarten Termine für die Zweitimpfungen bleiben bestehen, sofern Impfwillige im Einzelfall keine anderslautende Benachrichtigung des Impfzentrums erhalten.

Unabhängig davon gilt für alle Zweitimpfungen die Empfehlung, diese dort durchführen zu lassen, wo auch die Erstimpfung stattgefunden hat. Wer also seine Erstimpfung im Impfzentrum erhalten hat, sollte dort auch seinen Termin zur Zweitimpfung wahrnehmen. Analog gilt dies für Impfungen bei den Hausärzten. Personen, die eine Impfung beim Hausarzt erhalten haben, gleichzeitig aber über impfzentren.bayern registriert sind, werden gebeten, Ihren Account auf der Registrierungsplattform zu löschen, um die Terminplanung für Impfzentrum und Impfbus zu erleichtern.