Stabiles Infektionsgeschehen ermöglicht weitere Öffnungsschritte im Passauer Land

18. Mai 2021: Außengastronomie kann ab Donnerstag den Betrieb aufnehmen – Beherbergungsbetriebe und touristische Einrichtungen folgen am Freitag

Lkr. Passau. Nach vielen Wochen mit einer Inzidenz über 100 stabilisiert sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Passau derzeit bei Inzidenzwerten um 60. Bereits am Dienstag konnten nach fünftägigem Unterschreiten des Schwellenwertes 100 erste Erleichterungen in Kraft treten. Durch eine weiterhin stabile und tendenziell leicht rückläufige Entwicklung der Infektionszahlen, sind nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Öffnungsschritte möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Landrat Raimund Kneidinger nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstag unterzeichnet.

Zunächst treten ab Donnerstag, 20. Mai Öffnungsmöglichkeiten für die Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser oder Kinos und Erleichterungen im Sportbereich in Kraft. Ab Freitag 21. Mai können nach der bayernweit einheitlichen Vorgabe Öffnungen im touristischen sowie musikalischen und kulturellen Laien- und Amateurbereich folgen.

Für Landrat Raimund Kneidinger sind die jetzt möglichen Erleichterungen ein echter Lichtblick nach der langen Zeit des Lockdowns. „Ich freue mich, dass wir durch eine gut organisierte Impfkampagne, durch das Durchhaltevermögen der Bevölkerung und die unermüdliche Arbeit unseres Gesundheitsamtes endlich das Infektionsgeschehen im Landkreis Passau reduzieren konnten und nun wieder ein Stück Normalität zurückgewinnen“, so der Landrat. „Bei aller Freude über die Lockerungen ist nach wie vor die Vorsicht aller gefragt und ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, die Lockerungen mit Maß und Ziel zu genießen.“

Was ändert sich ab Donnerstag, 20. Mai?

Die Öffnung der Außengastronomie ist ab Donnerstag bei fester Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung möglich. An den einzelnen Tischen gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen (max. zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen; Kinder unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt). Sitzen an einem Tisch Personen aus verschiedenen Hausständen, ist für alle Tischgäste die Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Tests (PCR-, Schnell- oder vor Ort durchgeführter Selbsttest) erforderlich.

Ebenso dürfen Theater, Konzerthäuser sowie Kinos im Rahmen der Hygienekonzepte für Besucher mit Testnachweis öffnen.

Zulässig ist ab Donnerstag auch kontaktfreier Sport im Innenbereich. In diesem Zusammenhang können auch Sportstätten wie Turnhallen, Tanzschulen etc. öffnen. Außerdem ist unter freiem Himmel auch die Ausübung des Kontaktsports möglich. Für diese ab Donnerstag greifenden Regeln ist Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen.

Was ändert sich ab Freitag, 21. Mai?

Ab Freitag sieht die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit weiterer Öffnungsschritte unter den gleichen Voraussetzungen vor, wie sie für Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser und Kinos und die Erleichterungen im sportlichen Bereich gelten.

Im Landkreis Passau ist damit ab Freitag im touristischen Bereich Folgendes möglich: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind auch zu touristischen Zwecken erlaubt. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Zulässig ist zudem der Betrieb der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kunden.

Überdies sind musikalische und kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles erlaubt, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

 Zusätzliche Erleichterungen ab Freitag, 21. Mai:

Kulturelle Veranstaltungen sind ab Freitag, 21. Mai im Landkreis Passau wieder grundsätzlich möglich. Zugelassen sind bis zu 250 Gäste auf festen Sitzplätzen im Freien. Die Vorlage eines aktuellen Testnachweises ist erforderlich.

Außerdem können Fitnessstudios für Besucher mit negativem Testnachweis bei fester Terminbuchung öffnen. Freibäder können für Besucher unter den gleichen Voraussetzungen öffnen.

Ab Freitag ist im Freien auch Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich, wenn die Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen.

Allgemein gelten auch für diese Öffnungsschritte die Erleichterungen für Genesene und Geimpfte in Bezug auf Testpflicht und Kontaktbeschränkungen.


Die erweiterten Öffnungen erfolgen unter Maßgabe entsprechender Rahmenhygienekonzepte.

Die nach § 27 der 12. BayIfSMV erforderlichen Rahmenkonzepte sind von den zuständigen Fachressorts in Abstimmung mit dem StMGP erstellt und stehen zeitnah zur Verfügung. Bereits im Bay-erischen Ministerialblatt bekannt gemacht wurden (Stand: 18.05.2021 - 19 Uhr):

Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 359, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/359/baymbl-2021-359.pdf)
Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)
Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)
Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern-und Konzerthäusern (BayMBl. 2021 Nr. 353, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/353/baymbl-2021-353.pdf)
Hygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (BayMBl. Nr. 354, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/354/baymbl-2021-354.pdf)
Rahmenkonzept Beherbergung (BayMBl. 2021 Nr. 356, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/356/baymbl-2021-356.pdf)
Rahmkonzept Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (BayMBl. 2021 Nr. 355, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/355/baymbl-2021-355.pdf)
Rahmenkonzept touristische Dienstleiser (BayMBl. 2021 Nr. 357, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/357/baymbl-2021-357.pdf)