Landratsamt Passau erteilt Genehmigungen für Pumpspeicher Riedl und Organismenwanderhilfe

16. September 2025: Planfeststellungsverfahren abgeschlossen – Übergabe des Beschlusses an die Verbund AG durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder - Auflagen zum Schutz von Mensch und Natur
Energiespeicher Riedl Übergabe Beschluss

Mit Erlass der entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse am 16.09.2025 hat das Landratsamt Passau den Gewässerausbau zur Errichtung des Pumpspeichers Riedl (Markt Untergriesbach) und den Gewässerausbau zur Herstellung einer Organismenwanderhilfe beim Donaukraftwerk Jochenstein genehmigt. Ebenso wurden die wasserrechtlichen Gestattungen für die Benutzung der Donau durch Entnehmen und Wiedereinleiten von Wasser erteilt.

Die entsprechenden Beschlüsse hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder heute, 16. September 2025, in der Staatskanzlei im Beisein von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Umweltminister Thorsten Glauber und Landrat Raimund Kneidinger an die Donaukraftwerk Jochenstein AG, eine 100-prozentigen Tochter der österreichischen VERBUND AG, übergeben. Vertreten wurde das Unternehmen durch VERBUND-Vorstandsvorsitzenden Michael Strugl.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder bezeichnete den Beschluss als wichtiges Signal für die Energiepolitik im Freistaat und das Kraftwerk als eines der größten Infrastrukturprojekte der letzten Jahre, speziell für Niederbayern. Energiespeicher seien unverzichtbar, wenn man die zukunftsfähige Entwicklung regenerativer Energien im Blick habe. Dies unterstrich auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Umweltminister Thorsten Glauber erinnerte an die ersten Überlegungen zum Projekt Energiespeicher im Jahre 2009. Vorstandvorsitzender Michael Strugl stellte die enge Partnerschaft seines Unternehmens mit dem Freistaat in den Mittelpunkt.

Landrat Raimund Kneidinger erinnerte im Rahmen des Termins in der Staatskanzlei daran, dass mit dem Beschlusserlass das bislang umfangreichste Verfahren in der Geschichte des Landratsamtes seinen Abschluss gefunden habe.  Er würdigte die Leistung der damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „ebenso sorgfältig wie unbeeindruckt von der Aufmerksamkeit, die ein solches kontrovers diskutiertes Großprojekt naturgemäß besitzt“. Beigetragen hätten dazu auch die „die sachliche und faire Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten auf allen Seiten“.

Die Beschlüsse sowie die dazugehörigen Unterlagen wurden der Donaukraftwerk Jochenstein AG zeitgleich mit dem Erlass ausgehändigt. Vom 25. September bis 8. Oktober liegen die insgesamt rund 850 Seiten dann sowohl im Landratsamt Passau (Domplatz) als auch im Rathaus der Marktgemeinde Untergriesbach öffentlich aus und werden außerdem ab dem 25. September auch auf der Homepage des Landkreises Passau veröffentlicht.

Im Genehmigungsverfahren berührt waren unter anderem die Bereiche Umwelt- und Naturschutz sowie immissions- und wasserrechtliche Fragen. Die Anfänge des Pumpspeicher Riedl reichen bis 2009 zurück, als das Vorhaben in der jetzigen Form erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Nach diversen Anhörungen, öffentlichen Auslegungen und der Nachforderung von Unterlagen (Anhörungsphase) konnte im Sommer 2024 mit der eigentlichen Entscheidung und der Erarbeitung der Planfeststellungsbeschlüsse begonnen werden. Die erste Fassung ging im März 2025 den Fachstellen und der Antragstellerin zur Anhörung zu. Nach Prüfung und Einarbeitung der dabei vorgebrachten Stellungnahmen erfolgte dann die Finalisierung zum jetzigen Beschluss.

Der „Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau zur Errichtung eines Pumpspeichers im Markt Untergriesbach“ und die „Bewilligung/gehobene Erlaubnis für die Benutzung der Donau durch Entnehmen und Wiedereinleiten von Wasser“ sowie der „Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau zur Herstellung einer Organismenwanderhilfe beim Donaukraftwerk Jochenstein“ sind mit einer Vielzahl von Auflagen verbunden. Ziel ist der Schutz von Mensch und Natur. Dies betrifft vor allem die Anwohner, die bei Bau und Betrieb der Anlage soweit als möglich vor Lärm, Staub und Erschütterungen geschützt werden müssen. Die Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss betreffen beispielsweise den Baustellenverkehr, den Betrieb der Baugeräte oder die Bauzeiten. Der betroffene Naturraum ist u.a. als FFH-Gebiet hoch sensibel. Die Auflagen dienen dazu, Eingriffe zu vermeiden oder zu minimieren bis hin zur Erfüllung sicherheitsrelevanter Vorgaben wie zur Standfestigkeit der Dämme. Fachlich von zentraler Bedeutung war neben dem Naturschutz vor allem die Wasserwirtschaft und der Schutz der betroffenen Gewässer, insbesondere der Donau, sowie der Fischschutz und auch die Belange der Schifffahrt auf einer der wichtigsten Wasserstraßen Europas. Durch umfangreiche Monitorings wird die Einhaltung der Auflagen sichergestellt.

Gegen die Beschlüsse können innerhalb eines Monats ab Zustellung Rechtsmittel eingelegt werden.

STICHWORT

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes förmliches Genehmigungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens entschieden wird. In der Regel handelt es sich dabei um raumbedeutsame und im öffentlichen Interesse liegende Projekte (z.B. Verkehr, Energie, Abfallrecht, Wasserrecht). Solche großen Vorhaben berühren eine Fülle von öffentlichen und privaten Belangen. Diese können sinnvollerweise nur durch ein einziges Verfahren bewältigt werden.

 

Das Projekt Energiespeicher Riedl

Der Energiespeicher Riedl, der von der zweistaatlichen Donaukraftwerk Jochenstein AG (DKJ) von VERBUND zur Genehmigung eingereicht wurde, ist ein Pumpspeicherkraftwerk mit einer Leistung von 300 MW. Bei einem Stromüberangebot aus Windkraft und Photovoltaik wird Wasser aus dem Stauraum des Donaukraftwerks Jochenstein in ein rund 330 Meter höher gelegenes Oberbecken gepumpt und dort zwischengespeichert. Bei hoher Nachfrage oder bei Engpässen im Netz wird in Sekundenschnelle Wasser aus dem Speicherbecken zu den unterirdischen Turbinen geleitet, die über Generatoren wiederum elektrische Energie erzeugen. Das gesamte Bauwerk liegt unter der Erde.

Um die Donau in diesem Flussabschnitt für Fische und andere Wasserorganismen wieder durchgängig zu machen, wird um das Donaukraftwerk Jochenstein eine neue Organismenwanderhilfe errichtet. Diese bietet Fischen die Möglichkeit, das Kraftwerk zu umwandern und dient insbesondere als Laich- und Jungfischhabitat.

 

Planfeststellungsbeschluss Ausfertigung
Die Beschlüsse in der Ausfertigung als Druckwerk, insgesamt rund 850 Seiten
Übergabe Planfeststellungsbeschluss Pressekonferenz
Pressekonferenz in der Staatskanzlei mit (v.l.) Umweltminister Thorsten Glauber, Vorstandsvorsitzender VERBUND Michael Strugl, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Landrat Raimund Kneidinger und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger