Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung:

29. Oktober 2020: Berufspendler müssen Corona-Testnachweis ihrem Arbeitgeber vorlegen

Das Landratsamt Passau hat in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern, der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz und der Industrie- und Handelskammer Niederbayern festgelegt, dass die in der Einreisequarantäneverordnung für Berufspendler vorgeschrieben Vorlage eines Corona-Testergebnisses beim jeweiligen Arbeitgeber zu erfolgen hat. Diese Regelung erfolgt analog zum Vorgehen etwa auch im Landkreis Freyung-Grafenau. Die Vorlage beim Arbeitgeber ist nach Ansicht des Landratsamtes Passau für alle Beteiligte die einfachste und effektivste Form, den Verpflichtungen der Einreiseverordnung für Berufspendler gerecht zu werden. Für Schüler und Hochschüler ist die entsprechende Bildungseinrichtung zuständig. Der Wortlaut der entsprechenden Allgemeinverfügung ist im Anhang beigefügt.

Pendler, die beruflich aus Risikogebieten nach Bayern einreisen, können sich kostenlos im Bayerischen Testzentrum in Passau (Haitzinger Straße, Voranmeldung unter www.landkreis-passau.de/testzentrum) testen lassen. Überdies besteht über die Mobile Teststelle am Freitag, 30. Oktober 2020, die Möglichkeit für eine grenznahe Testung: In Wegscheid (Festplatz, 8 – 12 Uhr) und in Neuhaus a. Inn (Alte Innbrücke, 13 – 17 Uhr). Auch diese Tests sind kostenfrei, die Vorlage einer Krankenkasse-Karte ist allerdings erforderlich.