Inzidenz sinkt weiter: Zusätzliche Lockerungen im Landkreis Passau ab Samstag

27. Mai 2021: Testpflicht entfällt in vielen Bereichen – Grundschulen im Präsenzunterricht

Lkr. Passau. In den letzten Wochen entspannte sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Passau kontinuierlich. In der vergangenen Woche konnten bereits weitreichende Lockerungen in Kraft treten. Mittlerweile wurde der Inzidenz-Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge unterschritten. Damit können ab dem kommenden Samstag, 29. Mai weitere Erleichterungen der Corona-Schutzmaßnahmen erfolgen. In vielen Bereichen entfällt ab diesem Tag die Testpflicht und alle Jahrgangsstufen der Grundschule werden in Präsenzform unterrichtet.

„Wir alle haben in den vergangenen Wochen und Monaten auf vieles verzichtet. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich konsequent an die Schutzmaßnahmen gehalten haben und damit zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Das Erreichte ist ein Erfolg, den wir nur gemeinsam schaffen konnten“, so Landrat Raimund Kneidinger. Umso mehr freue es den Landrat, dass nun auch wieder etwas mehr Möglichkeiten für gemeinsame Freizeitaktivitäten bestehen. „Mit Vorsicht und Umsicht haben wir es bisher gut durch die Pandemie geschafft und das muss auch weiterhin unser Ziel sein“, so Kneidinger.

Konkret ändert sich ab Samstag, 29. Mai Folgendes:

(Aktueller Rechtsstand der derzeit gültigen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) 

Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist künftig ohne Testpflicht möglich. Dies gilt auch für Fitnessstudios sowie für Freibäder. Erforderlich ist nur noch eine vorherige Terminbuchung. Unter freiem Himmel ist auch Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Ebenso sind bei Sportveranstaltungen im Freien bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen zugelassen.

Die Testpflicht entfällt überdies in Theatern, Konzerthäusern und Kinos. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Zuschauern und fester Sitzplatzzuweisung.

Für die Außengastronomie gelten wie bisher die Regelungen der Kontaktbeschränkungen, es entfallen allerdings die Testpflicht und die Voranmeldung.

Außerdem entfällt die Testpflicht bei touristischen Dienstleistungen. Weiterhin ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses allerdings bei touristischen Übernachtungsangeboten bei der Anreise und dann alle weiteren 48 Stunden erforderlich.

Alle Betriebe des Einzelhandels können ab Samstag weitestgehend im Normalbetrieb öffnen, die vorherige Terminbuchung entfällt. Zu beachten ist weiterhin die Maskenpflicht und die Zahl der maximal gleichzeitig anwesenden Kunden (ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, darüber hinaus ein Kunde pro 20 Quadratmeter).

Alle Jahrgangsstufen der Grundschulen können bei weiterhin stabiler Inzidenz unter 50 nach den Ferien voll im Präsenzunterricht beschult werden. Für alle weiteren Schularten bleibt es nach der derzeit gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei der bisherigen Regelung, wonach Präsenzunterricht bei durchgehendem Mindestabstand von 1,5 Metern möglich ist, ansonsten Wechselunterricht. Über bereits angekündigte Änderungen der Unterrichtsform der übrigen Jahrgangsstufen (voller Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 50) informiert das Landratsamt, sobald der Freistaat Bayern die Verordnung entsprechend angepasst hat. Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung können im Regelbetrieb öffnen.

Ggf. ergänzende Vorgaben der jeweiligen Rahmen- und Hygienekonzepte gelten auch weiterhin für die genannten Bereiche.

Ein weiterer Lockerungsschritt ist mit stabilem Unterschreiten (fünf Tage) des Inzidenz-Schwellenwertes von 35 vorgesehen. Erstmals wurde dieser Wert am Mittwoch dieser Woche unterschritten. Diese Lockerung betrifft die Kontaktbeschränkungen. Die entsprechende Erleichterung kann hier nach aktuellem Stand frühestens am kommenden Dienstag in Kraft treten. Das Landratsamt informiert rechtzeitig darüber, wenn diese Erleichterung in Kraft treten kann.