Großübung zur Afrikanischen Schweinepest
Passau/Kößlarn. Die Afrikanische Schweinepest ist neben anderen Tierseuchen aktuell besonders im Fokus der Behörden. Auch in Deutschland tauchen immer wieder Fälle auf. Das Veterinäramt und der Katastrophenschutz im Landkreis Passau haben eine groß angelegte Katastrophenschutzübung durchgeführt, um die Einsatzkräfte und Behörden auf den Ernstfall einer möglichen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Region vorzubereiten.
Gerade im südlichen Landkreis Passau sind viele Schweinemastbetriebe beheimatet. „Ein Ausbruch der Krankheit im Passauer Land wäre tatsächlich eine Katastrophe“, so der Passauer Landrat Raimund Kneidinger. Ziel der Übung war es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren zu stärken und die Abläufe im Fall einer Infektion schnell und effektiv zu koordinieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche, die für Schweine und Wildschweine lebensbedrohlich ist. Obwohl die Krankheit bisher in Bayern noch nicht aufgetreten ist, besteht aufgrund der zunehmenden Verbreitung in Europa die Notwendigkeit, präventiv Maßnahmen zu testen und zu verbessern.
Bei der Übung wurden Szenarien durchgespielt, die eine mögliche Ausbreitung der ASP simulieren. Dabei stehen die schnelle Identifikation und der Fund infizierter Tiere, die Einhaltung von Quarantänemaßnahmen sowie die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen wie Veterinäramt und Katastrophenschutz im Mittelpunkt. Die Übung sollte auch dazu dienen, die Reaktionszeiten zu verkürzen und die Schutzmaßnahmen für die landwirtschaftliche Tierhaltung sowie die Wildbestände zu optimieren.
An der Übung waren sowohl das Veterinäramt Passau, das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde federführend beteiligt – zusammen mit den Feuerwehren Kößlarn und Fürstenstein sowie Spürhundeführer mit ihren Tieren, die im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit tätig sind. Ihnen dankte der Landrat besonders. Auch freute er sich über das große Interesse, denn an der Übung nahmen auch Vertreter benachbarter und übergeordneter Behörden aus Bayern und dem angrenzenden Oberösterreich als Beobachter teil.
Bei einem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist mit Maßnahmen zu rechnen, die in die Rechte von Einzelnen eingreifen können. Dafür werden durch die Regierung per Allgemeinverfügung je nach Fallsituation bestimmte Sperrzonen festgelegt (unter Angabe der betroffenen Gemeinden und Gemarkungen sowie einer Karte mit den eingezeichneten Zonen).
Diese Zonen müssen beschildert und gewisse Zonen auch umzäunt werden. Darin gelten Regelungen zum Verbot/Einschränkung der Jagdausübung und zum freien Umherlaufen von Hunden.
Das Landratsamt muss dann Allgemeinverfügungen erlassen, die verfügen, dass die Umzäunung u.a. durch den Grundeigentümer, Jagdpächter oder Spaziergänger zu dulden ist.