Gesundheitsamt erlässt Abkochanordnung für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau

17. Juni 2024: Präzisierung der betroffenen Ortsteile – Beprobungsmaßnahmen laufen
Symbolbild Wasserhahn (1)

Update vom 20.06.2024: Nach Analysen und mehreren Kontrollen sind keine Auffälligkeiten des Wasser aus folgenden von den Stadtwerken Passau teilversorgten Gemeinden festgestellt worden:

Markt Ortenburg: OT Rammelsbach;

Stadtwerke Vilshofen: Waldhof Kothwies, Scheunöd, Haimbuch, Holzhäuser, Marterberg, Reisach bei Sandbach, Hilgen, Gaisbruck, Giglmörn, Greil (Gemeinde Ortenburg), Strenn, Kalkberg, Großhochleiten, Mahd, Reut b. Seestetten, Primsdobl, Hochreut, Einöd bei Sandbach, Eglsöd.

Die Wasserversorgung erfolgt hier derzeit unabhängig von den Stadtwerken Passau. Es erfolgt auch keine Chlorung des Trinkwasser. Das Wasser kann daher,in den vorgenannten Bereichen wieder zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben werden.

Folgende Maßnahmen werden angeraten: Bei den Hauseingangsfiltern ist eine Rückspülung empfehlenswert; sollten Enthärtungsanlagen betrieben werden sollte hier eine manuelle Regenerierung ausgelöst werden. Alle anderen Anlagen sollten entsprechend den Herstellerangaben gespült und desinfiziert werden. Sonstige im Haushalt verwendetet leitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Trinkwasseraufbereitungsfilter sollten ebenfalls nach Herstellerangaben gereinigt und desinfiziert werden, ggf. sollte das Filterelement zur Gänze ersetzt werden.

Ursprüngliche Meldung vom 14.06.2024:

Lkr. Passau. Bei engmaschigen Überprüfungen des Trinkwassers im Zusammenhang mit der Hochwassersituation wurde im Rohwasser (=Trinkwasser) der Stadtwerke Passau eine Abweichung bei den mikrobiologischen Sollwerten festgestellt. Das Gesundheitsamt Passau hat deshalb eine Abkochanordnung erlassen.

Die Abkochanordnung für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau muss zunächst weiter bestehen bleiben. Die desinfizierende Wirkung der Chlorierungsmaßnahmen ist nach den bislang vorliegenden Untersuchungsergebnissen noch nicht in ausreichendem Maß gegeben. Auch in den nur teilweise von den Stadtwerken Passau versorgten Gebieten lassen die vorliegenden Beprobungen noch keine Aufhebung zu.

Betroffen sind folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau bzw. von Wasserversorgern, die Trinkwasser von den Stadtwerken Passau beziehen:

Komplettes Stadtgebiet Passau, Gemeindegebiet Tiefenbach (Ortsteile Schwaiberg, Unterkaining, Gotting, Lohof, Oberkaining, Haidreuth, Antesberg, Neuhaus, Thal), komplettes Gemeindegebiet Salzweg (ohne die Ortsteile Euzersdorf, Wurmeck, Willhartsberg, Gstöttmühle, Judenhof, Kamping, Seiersdorf, Englboldsdorf, Ambrosmühl, Witzersdorf, Kindleinsberg, Hof, Atzmannsdorf, Ratzing, Stolling, Kleinfelden, Eggersdorf, Haag, Jägeröd, Kronawitten, Schlott, Neuhäuser), Versorgungsgebiet des Wasserverband Inn-Haibachtal, Wasserversorgung Ortenburg (nur Ortsteil Rammelsbach), Wasserversorgung ZV Unteres Inntal (nur folgende Ortsteile: Irsham, Altenmarkt, Wimberg, Holzbach, Scheuerck, Kleingern, Pfenningbach, Gföhret, Rehschaln, Jägerwirth, Steinhügl, Hofmark und Voglarn), Wasserversorgung Stadtwerke Vilshofen (Bereiche Waldhof, Kothwies, Scheunöd, Haimbuch, Holzhäuser, Marterberg, Reisach bei Sandbach, Hilgen, Gaisbruck, Giglmörn, Greil, Strenn, Kalkberg, Mahd, Reut bei Seestetten, Primsdobl, Hochreut, Einöd bei Sandbach, Eglsöd).

Unter Umständen können die Wasserversorger betroffene Gebiete noch weiter eingrenzen und informieren darüber ggf. auf deren Webseite.

Entgegen der ersten Meldung sind keine Bereiche in der Gemeinde Büchlberg betroffen, diese wurden ausschließlich mit Trinkwasser vom Wasserbeschaffungsverband Büchlberg versorgt. Dort muss das Trinkwasser daher nicht abgekocht werden.

Grund für die Anordnung ist eine festgestellte bakterielle Verunreinigung (coliforme Bakterien). Das Trinkwasser muss deshalb laut Gesundheitsamt in Abstimmung mit den Stadtwerken Passau in obenstehenden Bereichen vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.

Soweit möglich, wurde bereits die Versorgung auf andere Wasserquellen umgestellt bzw. Chlorierungsmaßnahmen eingeleitet. Es laufen umfangreiche Beprobungsmaßnahmen, um möglichst schnell sukzessive die Abkochanordnungen aufheben zu können.

Die Anordnung gilt bis auf Weiteres und für die genannten Gemeinden und Gemeindeteile. Die Stadtwerke Passau und das Gesundheitsamt Passau informieren, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.