Geflügelpest: Marktverbot im Landkreis Passau aufgehoben

30. Juni 2023: Neue Risikobewertung - Ausstellungen, Märkten und Schauen wieder möglich – Anzeigepflicht besteht weiter
Symbolbild

Das Marktverbot zum Schutz vor Geflügelpest im Landkreis Passau wird mit Wirkung vom 1. Juli 2023 aufgehoben. Das Landratsamt Passau  hat die entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Im November 2022 hatte das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln und Hausgeflügel vorliegenden Geflügelpest-Nachweise veranlasst, dass bayernweit wieder verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden sollen. Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter wurde dabei auch ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten erlassen.

Aktuell kommt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in seiner Risikobewertung zu dem Ergebnis, dass weiterhin von einem hohen Risiko für den Eintrag der Aviären Influenza (HPAI) – auch bekannt als Geflügelpest – auszugehen ist und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Für Geflügelausstellungen bestehe allerdings nur noch ein moderates Risiko.

Aus diesem Grund kann nun das Verbot von entsprechenden Ausstellungen, Märkten und Schauen aufgehoben werden. In den übrigen Punkten (u.a. Fütterungsverbot für Wildvögel)  bleibt die Allgemeinverfügung vom November 2022 unverändert bestehen.

Besonders weist das Landratsamt darauf hin, dass Geflügelausstellungen und –märkte auch weiterhin anzeigepflichtig sind. Auf die Anzeige hin wird wie bisher ein Bescheid mit einzuhaltenden tierseuchenrechtlichen Maßgaben erlassen.