Corona-Beschränkungen: Was wieder erlaubt ist und was verboten bleibt - Info-Telefone des Landratsamtes
Passau. Fast alle Geschäfte und Gewerbebetriebe sind wieder geöffnet, ab Montag, 11. Mai auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern. Unter anderem müssen aber Hotels und Gaststätten sowie touristische Betriebe und Freizeiteinrichtungen noch geschlossen bleiben. Hier ist in Teilen ab 18. Mai eine Rückkehr zur Öffnung geplant. Für alle geöffneten Geschäfte gelten einige Sicherheitsbestimmungen. So muss der Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Personal sowie Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem muss der jeweilige Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept, sowie ggf. ein Parkplatzkonzept ausarbeiten (z.B. zum Einlass der Kunden, zur Ausgabe von Mund-Nasen-Bedeckungen), das dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen ist. Eine Maskenpflicht gilt außerdem für alle öffentlichen Verkehrsmittel.
Eine Checkliste für ein entsprechende Hygienekonzept finden Sie hier.
Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben. Jedoch gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen. Die genauen Beschränkungen stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf seinen Internetseiten zur Verfügung (siehe Link am Ende des Beitrags).
Besuche in Senioren- und Pflegeheimen sind ab Samstag, 9. Mai wieder möglich – allerdings unter Sicherheitsauflagen und -beschränkungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. Pro Tag ist jeweils ein Besuch von einer Person aus dem Kreis der Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie (also z.B. Kinder, Enkel oder Urenkel), Geschwister, bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, oder einer weiteren festen Person möglich, die aber benannt werden muss. Die Einrichtungen sind angehalten, auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten und für den Besuch geeignete Räume auszuwählen. Außerdem können zum Schutz vor Tröpfcheninfektion Trennscheiben eingesetzt werden. Für die Besucher gilt eine Maskenpflicht.
Das Landratsamt Passau weist darauf hin, dass sich Besucher unbedingt zuvor telefonisch mit der jeweiligen Einrichtung abstimmen müssen, wann und wie der Besuch stattfinden kann. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass die Einrichtungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner die Besuchszeiten so koordinieren müssen, dass ein unkontrollierter Besucheransturm verhindert wird.
Dies alles sind Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit eines jeden einzelnen, besonders aber der Risikogruppen dienen. Das Landratsamt Passau bittet deshalb die Bevölkerung, sich weiterhin an die geltenden Beschränkungen zu halten. Nur weil die große Mehrheit sich bisher konsequent an die Einschränkungen gehalten hat, konnten Zustände, wie in anderen Ländern verhindert werden und das Gesundheitssystem der Krise standhalten.
INFOTELEFONE
Weiterhin sind auch die Info-Telefone des Landratsamtes in Betrieb. Diese stehen montags bis donnerstags von 8-16 Uhr und freitags von 8-12 Uhr zur Verfügung.