B 85; Erneuerung Bauwerk über Bach bei Masering-Tittling

12. Juli 2018: Am Montag, den 09.07.2018 beginnen die Arbeiten im Zuge der B 85 für den Ersatzneubau des Bauwerkes über den Maseringer Bach süd-westlich von Tittling.

Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende des Jahres andauern. Der Verkehr wird über eine provisorische, zweispurige Baustellenumfahrung aufrechterhalten.

Der bestehende Wellstahldurchlass ist Baujahr 1979. Derartige Bauwerke besitzen eine durchschnittliche Lebensdauer von 30 Jahren. Aufgrund seines Alters weist der Durchlass erhebliche Schäden auf, insbesondere im Bereich der sogenannten Wasserwechselzone und an den Verschraubungen (siehe Foto).

Bei der Brückenprüfung 2015 wurde der Durchlass mit einer Bauwerksnote auf einer Notenskala zwischen 1,0 und 4,0 mit 2,8 beurteilt. Die künftigen Prüfungen lassen eine Zustandsnote größer 3,0 erwarten, das heißt der Zustand des Bauwerks ist nicht mehr ausreichend, es sind umgehende Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Diese sind bei derartigen Durchlässen technisch aufwendig umzusetzen und deshalb nicht wirtschaftlich. Der Durchlass wird durch ein Stahlbetonbauwerk ersetzt, dessen mittlere Lebensdauer liegt bei 80 Jahren.

Zu Beginn der Maßnahme wird eine provisorische, zweispurige Baustellenumfahrung hergestellt. Hierbei wird der Verkehr durch die Anschlussarbeiten der Umfahrung an die bestehenden Straßen nur geringfügig beeinträchtigt. Während der Maßnahme wird der öffentliche Verkehr im Zuge der B 85 am Baufeld vorbei geführt und über den bestehenden Anschlussast wieder auf die Bundesstraße geleitet. Die Zufahrt zur Anlage der AWG Donau-Wald mbH ist während der gesamten Maßnahme gewährleistet. Der Ein- und Abbiegeverkehr der östlichen Gemeindestraße wird ebenfalls dauerhaft aufrechterhalten. Nach Fertigstellung des Bauwerks und der Wiederherstellung des Straßenkörpers wird der Verkehr wieder auf die Bundesstraße umgelegt und die Baustellenumfahrung restlos rückgebaut.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.