Anordnung mehrfach missachtet: Landratsamt versiegelt Baustelle

27. Februar 2024: Anordnung der Baueinstellung wurde nicht beachtet - Bauaufsicht schiebt Schwarzbau einen Riegel vor
Siegel Baustelle

Vilshofen a.d. Donau. Weil ein Bauherr und beauftragte Baufirmen mehrfach gegen die Anordnung der Baueinstellung des Landratsamtes Passau verstoßen hatten, zog die Bauaufsichtsbehörde nun Konsequenzen und hat die betreffende Baustelle amtlich versiegelt.

Seit längerer Zeit ist das Bauamt am Landratsamt Passau mit den Vorgängen auf dem Grundstück und dem Gebäudekomplex im Bereich Vilshofen beschäftigt. Mitte vergangener Woche fand an der betreffenden Örtlichkeit eine Baukontrolle statt. Dabei wurde festgestellt, dass an mehreren Gebäudeteilen genehmigungspflichtige Bauarbeiten ausgeführt werden, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Noch am selben Tag hat das Landratsamt zunächst mündlich sowie per Bescheid die Bauarbeiten für den gesamten Gebäudekomplex eingestellt.

Bei Nachkontrollen an den Folgetagen sowohl durch die Bauaufsichtsbehörde als auch durch die Polizei wurden immer wieder Bauarbeiter angetroffen, die entgegen der angeordneten Baueinstellung Arbeiten an dem Gebäudekomplex durchführten. Auch Anfang dieser Woche wurden erneut Arbeiten durch eine Baufirma ausgeführt, die nach eigenen Angaben nicht vom Bauherrn über die Baueinstellung informiert wurde.

Die Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Passau hat nun auf die wiederholte Missachtung der Baueinstellung reagiert und die Baustelle im Bereich Vilshofen amtlich versiegelt. Ziel der Maßnahme ist es, die ungenehmigten Bauarbeiten und die Missachtung der angeordneten Baueinstellung zu unterbinden. Außerdem sollen durch diese Maßnahme beauftragte Baufirmen, die vom Bauherrn nicht über die Baueinstellung informiert wurden von der Durchführung weiterer Arbeiten an der betreffenden Baustelle abgehalten werden.

Entsprechende Zuwiderhandlungen gegen die Versiegelung bzw. der Siegelbruch stellen eine Straftat dar und können mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.