Aktualisierung der Abkochanordnung für Teile Untergriesbachs
Untergriesbach. Die vom Gesundheitsamt Passau am 16.05.2024 erlassene Abkochanordnung für Teile Untergriesbachs kann größtenteils aufgehoben werden. Es liegt nach den letzten Probenergebnissen in den meisten Bereichen keine gesundheitsgefährdende Verunreinigung des Trinkwassers mehr vor.
Die Abkochanordnung gilt aktuell nur noch für das Ortsnetz Gottsdorf mit den Ortsteilen Gottsdorf, Ramesberg, Riedl, Krottenthal und Linden sowie für die eigenständige Wasserversorgung Rampersdorf.
Dort muss das Wasser vor der Verwendung für Trinkwasserzwecke, wie z.B. Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden abgekocht werden (einmalig sprudelnd Aufkochen und Abkühlzeit 10 Minuten abwarten). An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.
Die Anordnung gilt bis auf Weiteres und zunächst nur für die genannten Ortsteile. Die Marktgemeinde Untergriesbach und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.