Abkochanordnung für Ortenburg und Beutelsbach und angrenzende Versorgungsbereiche
Bei Routineuntersuchungen des Trinkwassers wurde Enterokokken in der Wasserversorgung für Ortenburg und Beutelsbach und angrenzende Versorgungsbereiche festgestellt. Eine fäkale Verunreinigung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Wasser darf daher ab sofort nur im abgekochten Zustand zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen usw. verwendet werden.
Konkret betroffen sind:
ORTENBURG
Gesamter Markt (Gemeindegebiet) Ortenburg
Ausnahmen (NICHT von der Abkochanordnung betroffen)
• Vom Wasserbeschaffungsverband Söldenau versorgte Anwesen
• Von den Stadtwerken Passau bzw. Vilshofen versorgte Anwesen im Ortsteil Greil
• Ortsteil Rammelsbach
• Buchet 1a
• Oberoh 2, 3 und 5
BEUTELSBACH
Von der Abkochverordnung betroffen ist die gesamte Gemeinde Beutelsbach
BAD GRIESBACH
Ortsteil Reisbach (Stadt Bad Griesbach)
HAARBACH
Im Ortsteil Wies (Gemeinde Haarbach) die Anwesen Wies 10 und Wies 13
VILSHOFEN
Betroffen sind auch einzelne Anwesen innerhalb der Stadt Vilshofen:
Gießhübl 8, 8a
Knadlarn 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e
Hörgessing 8 und 9
Ausdrücklich auch betroffen sind die Anwesen innerhalb des Gemeindegebietes Ortenburg, welche vom Wasserbeschaffungsverband Unteriglbach und Oberiglbach und Kloster Neustift versorgt werden. Diese werden mitunter auch mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz des Marktes Ortenburg beliefert!
Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die betroffenen Gemeinden und das Gesundheitsamt Passau informieren unverzüglich, sobald die Anordnung aufgehoben werden kann.
Handlungsempfehlungen für das Abkochen: Hierzu das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Geschirr sollte nach Möglichkeit in einer Geschirrspülmaschine mit einem Programm von mindestens 70 °C gereinigt werden