Ab Montag, 25. Januar: FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt

24. Januar 2021: Besuchervekehr nur mit Terminvereinbarung - ausgenommen Zulassungsstellen

Passau. Seit 18. Januar gilt im Freistaat Bayern eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften. Nach einer Kulanzwoche werden Verstöße dagegen ab 25. Januar auch geahndet. In der Ministerpräsidenten-Konferenz vom Dienstag wurde eine entsprechende Regelung bundesweit beschlossen.

Ergänzend dazu führt das Landratsamt Passau ab Montag, 25. Januar eine FFP2-Maskenpflicht für alle Dienst- und Zulassungsstellen ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Besucher sowie für die Beschäftigten mit Bürgerkontakt im Rahmen des Parteiverkehrs während entsprechender Termine. Innerhalb der Landkreisverwaltung wurden noch weitere Bestimmungen festgelegt. So gilt eine FFP2-Maskenpflicht u.a. auch bei Besprechungen.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Besucherverkehr in den Landratsamtsdienststellen nach wie vor nur mit vorheriger Terminvereinbarung stattfinden kann. Ausgenommen davon sind die Zulassungsstellen.