Meldung vom 01.04.2022 Landratsamt passt Zugangsregelungen an

Lkr. Passau. Parallel zum Entfall der tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen ab 3. April passt auch das Landratsamt Passau die Zugangsregelungen für seine Dienststellen an.
Für den Dienstbetrieb ab Montag, 4. April bedeutet das für Besucher konkret: Es entfällt das Erfordernis der Vorlage eines 3G-Nachweises an allen Dienststellen des Landratsamtes Passau. Weiterhin gilt aber die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Dienstgebäuden. Außerdem ist bei persönlichen Vorsprachen nach wie vor eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner erforderlich, um den Besucherverkehr zu entzerren. Ausnahme bleiben die Zulassungsstellen: Hier sind Vorsprachen weiterhin ohne Termin möglich.
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