Wasserkraftnutzung
- Erteilung von Bewilligungen im förmlichen Verfahren
- Überwachung der Auflagen (Stauhöhen, Restwassermengen, Fischaufstiegshilfen)
- Anordnung für den Einzelfall
- Plangenehmigungen/Planfeststellungen für Gewässerausbauten in Zusammenhang mit Wasserkraftanlagen
- Widerruf von Bewilligungen und Alten Rechten
- Auskunft, Beratung, Vor-Ort-Termine (Restwasserversuche)
Landratsamt Passau SG 53
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr