Ersatzbaustoffverordnung – EBV
Seit 01.08.2023 gilt bundesweit die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst Anforderungen an
- die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe und Gemischen,
- den Einbau von Ersatzbaustoffen oder Gemischen,
- die Verwertung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut sowie
- die getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken.
In der Verordnung sind u.a. geregelt:
- Annahmekontrolle bei Aufbereitungsanlagen und Zwischenlagern,
- bei Aufbereitungsanlagen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe: Güteüberwachung mit Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle sowie Fremdüberwachung,
- Anforderungen an Probenahme und chemisch-analytische Untersuchung,
- Materialwerte und -klassen,
- Einsatzmöglichkeiten und Einbauweisen für mineralische Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken incl. spezifischen Bahnbauweisen.
Die bautechnische Eignung der Ersatzbaustoffe ist nicht Gegenstand der Verordnung.
Für wen gilt die Regelung?
- Betreiber von stationären und mobilen Aufbereitungsanlagen und Zwischenlagern,
- Abfallerzeuger von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut,
- Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen,
- Kreisverwaltungsbehörden,
- Überwachungs- und Untersuchungsstellen.
Wer ist zuständig?
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) in Bayern sind zuständig für den Vollzug der Verordnung und die Führung des Ersatzbaustoffkatasters nach § 23 der Verordnung.
- Bodenschutz - Anzeige des Auf- oder Einbringens von Materialien auf und in den Boden im Landkreis Passau
- EBV-Voranzeige in Wasserschutz und Heilgebieten_ausf-erw.pdf
- EBV-Hinweisblatt zu den Formularen.pdf
- Bodenschutz - Hinweise_ Anzeige Auf- und Einbringen von Material auf und in den Boden_BBodschV.pdf
- Bodenschutz - Formular_Anzeige Auf- oder Einbringen von Materialien_BBodSchV_ausf-erw.pdf
- EBV-Deckblatt zur Dokumentation des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen_ausf-erw.pdf
- EBV-Abschlussanzeige_Ersatzbaustoffverordnung_ausf-erw.pdf
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Ley,
Anna
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+49 851 397-5773 | 3.23 | Anna.Koehnk@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Ersatzbaustoffverordnung – EBV
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Pauli,
Lena
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+49 851 397-5310 | 3.23 | lena.pauli@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Ersatzbaustoffverordnung – EBV
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Ersatzbaustoffverordnung – EBV
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Landratsamt Passau SG 52
Kontakt
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