Ersatzbaustoffverordnung – EBV

Seit 01.08.2023 gilt bundesweit die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst Anforderungen an

  • die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe und Gemischen,
  • den Einbau von Ersatzbaustoffen oder Gemischen,
  • die Verwertung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut sowie
  • die getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken.

In der Verordnung sind u.a. geregelt:

  • Annahmekontrolle bei Aufbereitungsanlagen und Zwischenlagern,
  • bei Aufbereitungsanlagen zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe: Güteüberwachung mit Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle sowie Fremdüberwachung,
  • Anforderungen an Probenahme und chemisch-analytische Untersuchung,
  • Materialwerte und -klassen,
  • Einsatzmöglichkeiten und Einbauweisen für mineralische Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken incl. spezifischen Bahnbauweisen.

Die bautechnische Eignung der Ersatzbaustoffe ist nicht Gegenstand der Verordnung.

Für wen gilt die Regelung?

  • Betreiber von stationären und mobilen Aufbereitungsanlagen und Zwischenlagern,
  • Abfallerzeuger von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut,
  • Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen,
  • Kreisverwaltungsbehörden,
  • Überwachungs- und Untersuchungsstellen.

Wer ist zuständig?

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) in Bayern sind zuständig für den Vollzug der Verordnung und die Führung des Ersatzbaustoffkatasters nach § 23 der Verordnung.

Ansprechpartner

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Ley, Anna
+49 851 397-5773 3.16
Kontakt
Zimmer: 3.16
Telefon: +49 851 397-5773
Fax: +49 851 397-905773
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche: Ersatzbaustoffverordnung – EBV
Pauli, Lena
+49 851 397-5310 3.16
Kontakt
Zimmer: 3.16
Telefon: +49 851 397-5310
Fax: +49 851 397-905310
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche: Ersatzbaustoffverordnung – EBV
Stoiber, Michael
+49 851 397-5302 3.02
Kontakt
Zimmer: 3.02
Telefon: +49 851 397-5302
Fax: +49 851 397 905302
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher: Ersatzbaustoffverordnung – EBV

Landratsamt Passau SG 52

AdresseLandratsamt Passau SG 52
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: 0851/397-5343
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr