Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Dieses Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.

Dieses Gesetz gilt gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz - (ElektroG) für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt:

1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Ley, Anna
+49 851 397-5773 3.16
Kontakt
Zimmer: 3.16
Telefon: +49 851 397-5773
Fax: +49 851 397-905773
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Stoiber, Michael
+49 851 397-5302 3.02
Kontakt
Zimmer: 3.02
Telefon: +49 851 397-5302
Fax: +49 851 397 905302
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person

Landratsamt Passau SG 52

AdresseLandratsamt Passau SG 52
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: 0851/397-5343
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr