Wohnungsbaufonds des Landkreises
Förderprogramme des Landkreises sind derzeit nicht aufgelegt.
Fragen zu früheren Förderprogrammen des Landkreises, wie Kinderreichendarlehen oder Förderprogrammen „Junge Familien“ (Grundbestellungen/Löschungen, Darlehensabwicklung) beantwortet das SG 63 (Wohnraumförderung/Wohngeld)
Einige Gemeinden bieten eigene Förderprogramme für z.B. junge Familien.
Anfragen dazu richten Bauwillige bitte an die zuständigen Gemeindeverwaltungen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kreipl,
Alois
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+49 851 397-6400 | +49 851 397 906400 | 1.40 | alois.kreipl@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Wohnungsbaufonds des Landkreises
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Landratsamt Passau SG 63
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr