Wohnberechtigung für staatlich geförderte Mietwohnungen

- Erteilen von Bescheinigungen über die Berechtigung zum Bezug staatlich geförderter Wohnungen

Benennungsverfahren für staatlich geförderte Mietwohnungen

Für die Stadt Pocking ist ab August 2021 eine Vormerkung für eine Sozialwohnung beim Landratsamt Passau erforderlich (Erster Förderungsweg sowie EOF-geförderte Wohnungen der Einkommensstufe 1).
(Art. 5 Bayerisches Wohnungs-Bindungs-Gesetz (BayWoBindG) i.V.m. § 3 Durchführungsverordnung Wohnungsrecht (DVWoR) - Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf)

Verfahren:

  • Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung / Benennung für eine bestimmte Wohnung (WBS I)
  • wenn die Voraussetzungen vorliegen, erteilt das Landratsamt einen Vormerkbescheid 
  • Vorschlag von mindestens fünf Wohnungssuchenden an den Vermieter einer freien Sozialmietwohnung durch das Landratsamt 
  • nach Auswahl durch den Vermieter erlässt das Landratsamt einen Benennungsbescheid, danach können Vermieter und Mieter ihren Mietvertrag abschließen

- Erteilen von Freistellungsbescheinigungen für geförderte Mietwohnungen
- Selbstnutzungsgenehmigungen geförderter Mietwohnungen
- Führen von Dateien geförderter Mietwohnungen
- Bescheinigungen über das Bindungsende von öffentlich geförderten Mietwohnungen

Ansprechpartner

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Globisch, Nicole
+49 851 397 6332 +49 851 397 906332 1.61
Kontakt
Zimmer: 1.61
Telefon: +49 851 397 6332
Fax: +49 851 397 906332
Anschrift
94121 Salzweg
Funktionen dieser Person
Koepner, Anna
+49 851 397-6488 +49 851 397-906488 1.63
Kontakt
Zimmer: 1.63
Telefon: +49 851 397-6488
Fax: +49 851 397-906488
Anschrift
94121 Salzweg
Funktionen dieser Person

Landratsamt Passau SG 63

AdresseLandratsamt Passau SG 63
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397-6298
Fax: +49 851 2894
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr